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Brandenburg: U-Bahnschläger bis zu den Ferien beurlaubt 18-jähriger Gymnasiast wird im Internet bedroht

Berlin - Die Bettina-von-Arnim-Oberschule hat über die erneute Beurlaubung des U-Bahnschlägers Torben P. entschieden.

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Berlin - Die Bettina-von-Arnim-Oberschule hat über die erneute Beurlaubung des U-Bahnschlägers Torben P. entschieden. Er wird ab Montag weitere sechs Wochen nicht am Unterricht teilnehmen. Das entschied der Leiter der Gesamtschule im Berliner Märkischen Viertel in Absprache mit der Senatsverwaltung. Wenn bis zum Ende der Beurlaubung der Prozess noch nicht begonnen hat, soll erneut über den Verbleib des Schülers entschieden werden, heißt es von der Bildungsverwaltung.

Der 18-Jährige hatte gestanden, auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße am Karsonnabend einen 29-Jährigen zusammengeschlagen und durch Kopftritte schwer verletzt zu haben. Nach den Osterferien war er zunächst für zehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen worden. Die Anklageschrift wurde Torben P. am Mittwoch zugestellt. Ihm wird versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Dem ebenfalls 18-jährigen Mittäter Nico A. werden gefährliche Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Der Prozesstermin wird Ende Mai bekannt gegeben.

Bei der Entscheidung der Schule, den 18-Jährigen weiter zu beurlauben, spielte die Frage nach dem Schulfrieden eine entscheidende Rolle. Ein normaler Schulalltag schien bei der aufgeheizten Stimmung unter den Schülern kaum möglich. Alle kennen die brutalen Szenen aus dem Überwachungsvideo der BVG.

Wie sehr der Vorfall die Schüler bewegt, zeigt sich im Internet. In hunderten Kommentaren werden dort Fotos und private Daten wie Telefonnummern und Adressen der Familie P. veröffentlicht. Zum Teil wird auch offen mit Gewalt gedroht. Der Mitschüler gehöre „abgestraft“, schreibt ein User, „wenn nicht von der Justiz, dann von anderen“. Einige posten Gerüchte, nach denen Torben P. bereits von einem Freund des Opfers angegriffen worden sein soll. Andere rufen dazu auf, den vollen Namen des Tatverdächtigen in möglichst vielen Internetforen zu veröffentlichen, um ihm auch nach einer Haftstrafe das Leben schwer zu machen. „Wenn er sich bewirbt, wird immer dieses Video zu sehen sein“, kommentiert beispielsweise ein Nutzer.jra

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