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Brandenburg: Uber schlägt zurück

Taxi-Konkurrenz geht gegen Verbot vor

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Berlin - Kaum ist das Verbot ausgesprochen, da soll es wieder kassiert werden. Freundlich, aber bestimmt kündigte der General-Manager der Mitfahr-App „Uber“, Fabien Nestmann, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten den Kampf an: „Die Untersagungsverfügung ist uns ausgehändigt worden, aber wir werden Widerspruch einlegen.“ Trotz des behördlichen Verbots können über die App weiter Mitfahrgelegenheiten oder Limousinen-Fahrten in Berlin bestellt werden – und so steuert die Firma auf ihr drittes Gerichtsverfahren zu.

Ganz ohne Risiko ist das für die privaten Gelegenheitsfahrer nicht, die sich bei der Online-Vermittlung registriert haben: Wer dem Verbot zuwiderhandelt, muss mit einem „Bußgeld in Höhe von 20 000 Euro“ rechnen, so viel könne die „fortgesetzte Ausübung der Personenbeförderung ohne Genehmigung“ kosten. Oder zahlt der mit Risikokapital finanzierte App-Betreiber die Zeche? Die Antwort des Firmensprechers auf diese Frage ist vage: „Uber steht hinter seinen Fahrern.“

Die Firma ist in Berlin mit einer App mit zwei Optionen am Start. Im vergangenen Jahr startete die Vermittlung von Limousinenfahrten professioneller Anbieter („UberBlack“). In diesem Jahr folgte die App für private Anbieter von Mitfahrgelegenheiten („UberPop“). Dabei soll es sich um eine Vermittlung nicht gewerblicher Fahrten handeln, so jedenfalls die Firma mit Hauptsitz in San Francisco. Allerdings dürfte die Abgrenzung von Dauerfahrern schwierig sein, die sich den langen Erwerb eines Taxi-Scheins sparen.

Das befürchten jedenfalls die Taxiunternehmer, die das Verbot begrüßen, denn die App verhindere, dass „gleiche Marktbedingungen für alle Anbieter“ herrschen. Die Berliner Taxivereinigung beruft sich auf das Personenbeförderungsgesetz, das dem „Schutz des Fahrgastes“ diene. Uber dagegen fordert eine Reform darin enthaltener Regelungen.

Mit dem Personenbeförderungsgesetz begründet auch das Landesamt sein Verbot: Man könne nicht tolerieren, dass sich ein Fahrgast in die Obhut von nicht überprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begibt. Zumal im Schadensfall mit einem Haftungsausschluss der Versicherung zu rechnen sei.

Alina Schön, Sprecherin des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, schränkt ein: „Bei einem Unfall sind Mitfahrer durch die Kfz-Haftpflicht genauso versichert wie andere Geschädigte.“ Eher drohe dem Fahrer der Rauswurf aus der Versicherung und Regressforderungen, wenn dieser seiner Versicherung nicht vorher mitgeteilt hatte, dass er bei Uber registriert ist. Ab wie vielen Fahrten jemand gewerblich fahre, bewerte jede Versicherung anders.

Der bevorstehende Rechtsstreit mit dem Landesamt ist das dritte Uber-Verfahren in Berlin. Zuvor hatte ein Taxiunternehmer vor dem Landgericht ein Verbot der App für den gewerblichen Mietwagenservice erwirkt. Dagegen legte Uber beim Kammergericht Berufung ein. Im selben Streit läuft beim Landgericht das Verfahren in der Hauptsache, mit dem das einstweilig verfügte Verbot genau begründet wird. Das nicht gerade klagescheue Start-up lässt sich die Sicherung des Geschäftserfolges etwas kosten – es geht auch um die Renditen der Investmentprofis von Goldman Sachs, die Uber finanzieren. Ralf Schönball

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