Brandenburg: Überwachung: Linke kritisiert Gerichtsurteil
Potsdam - Die brandenburgische Linke hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Beobachtung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz kritisiert. „Wir sind empört über das Urteil, wonach die Linke weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Stefan Ludwig am Donnerstag in Potsdam.
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Potsdam - Die brandenburgische Linke hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Beobachtung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz kritisiert. „Wir sind empört über das Urteil, wonach die Linke weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Stefan Ludwig am Donnerstag in Potsdam. Die Linke gehöre längst zum parlamentarischen Alltag in Deutschland. Daher sei das Urteil „absurd“.
Der brandenburgische Landesverband sei sogar verfassungsgebende Partei, sagte Ludwig weiter. Deshalb sei es gut und richtig, dass die Linke hierzulande nie durch den Verfassungsschutz beobachtet worden sei. Insgesamt sei die Linke in 13 von 16 Landtagen vertreten, sie habe mittlerweile bundesweit rund 300 parlamentarische Abgeordnete. ddp
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