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Brandenburg: Umweltzone in Berlin ist rechtens

Berlin - Die im Januar 2008 in der Berliner Innenstadt eingeführte Umweltzone bleibt bestehen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch die dagegen gerichtete Sammelklage von elf Autofahrern ab, die in dem 88 Quadratkilometer großen Gebiet wohnen.

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Berlin - Die im Januar 2008 in der Berliner Innenstadt eingeführte Umweltzone bleibt bestehen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch die dagegen gerichtete Sammelklage von elf Autofahrern ab, die in dem 88 Quadratkilometer großen Gebiet wohnen. Der Klimaschutz sei von überragendem öffentlichen Interesse und müsse auch auf lokaler Ebene aktiv betrieben werden, argumentierte der Vorsitzende Richter während der Verhandlung. Die Wissenschaft vertrete einhellig die Auffassung, dass sich die Feinstaubkonzentration am ehesten über den Straßenverkehr beeinflussen lasse. Die Kläger fühlen sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt, weil ihre Autos nicht die grüne Plaketten erhalten, die zur Einfahrt in die Schutzzone berechtigen. Fahrzeuge mit gelber und roter Plakette dürfen das ab 1. Januar 2010 nicht mehr.

Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) erklärte, das Urteil bestätige die auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ausgerichtete Umweltpolitik des Senats, die auf seriösen wissenschaftlichen Grundlagen entwickelt worden sei. An Autofahrer, die eine gelbe Plakette am Fahrzeug haben, appellierte Lompscher, sich schnell noch vor Jahresende um eine Nachrüstung für einen Partikelfilter zu kümmern. Dann können sie mit ihren Autos auch im nächsten Jahr in die Umweltzone fahren. Klaus Kurpjuweit

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