Brandenburg: Umzug für den Job: Ausgaben absetzen
Wer wegen der Arbeit umzieht, kann an bestimmten Kosten das Finanzamt beteiligen
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Eine Stelle in einer neuen Stadt oder die Versetzung an einen anderen Standort – nicht selten ziehen Beschäftigte wegen ihres Jobs um. Doch so ein Umzug kann ins Geld gehen. Ist der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, lassen sich die Ausgaben aber steuerlich absetzen. „Bei Umzugskosten muss immer geprüft werden, ob wirklich der berufliche Aspekt für den Umzug ausschlaggebend war oder ob private Gründe überwogen“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. „Ist die berufliche Veranlassung zweifelsfrei gegeben, muss geprüft werden, welche der entstandenen Kosten durch den beruflich bedingten Umzug verursacht sind.“
Hier gibt es Antworten auf wichtige Fragen: vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.
Wann genau ist Umzug beruflich bedingt?
Eine berufliche Veranlassung ist zum Beispiel gegeben, wenn der Arbeitsweg erheblich verkürzt wird. Von erheblich spricht man in diesem Fall, wenn insgesamt eine Stunde Fahrzeit am Tag eingespart wird. Ein Arbeitsplatzwechsel ist nicht zwingend erforderlich. Auch wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten auffordert, näher an den Arbeitsplatz zu ziehen, um zum Beispiel dessen jederzeitige Einsatzmöglichkeit zu gewährleisten, liegen berufliche Gründe vor.
Welche Kosten können abgesetzt werden?
Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Wohnungssuche, etwa für Inserate, Makler oder Fahrtkosten zu den Besichtigungen. Absetzbar sind auch die Kosten für eine Spedition oder die Miete für einen Transporter. Geld für das Umschreiben von Ausweisen, für die Ummeldung der Pkw, Umschulungsgebühren der Kinder, aber auch Kosten für die Neuanmeldung eines Telefon- oder Internetanschlusses können dazu gehören.
Allerdings gibt es eine zeitliche Einschränkung: Für die neue Wohnung können die Kosten nur vom Kündigungs- bis zum Umzugstag geltend gemacht werden, für die bisherige Wohnung ab dem Umzugstag bis längstens zum Ablauf der Kündigungsfrist des Mietverhältnisses.
Müssen alle Kosten aufgelistet werden?
Nein. Man kann auch eine Umzugskostenpauschale in Anspruch nehmen. Grundsätzlich müssen die Kosten aber in dieser Höhe entstanden sein. PNN
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