Brandenburg: Unfall eines Intensivtäters: Immer wieder Mahmoud
Berlin - Er ist der wohl bekannteste Intensivtäter der Stadt. Seinetwegen gründete die Staatsanwaltschaft vor zehn Jahren eine eigene Abteilung.
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Berlin - Er ist der wohl bekannteste Intensivtäter der Stadt. Seinetwegen gründete die Staatsanwaltschaft vor zehn Jahren eine eigene Abteilung. Mindestens genauso lange bekommen die Behörden Nidal R., 31 Jahre alt, nicht in den Griff. Nach seiner jüngsten Tat in Schöneberg, bei der er wieder unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein mit einem geliehenen Porsche einen Unfall verursacht hatte, gab es wohl eine Polizeipanne. „Es wurde von den Beamten versäumt, die Staatsanwaltschaft zu informieren“, sagte Polizeisprecher Stefan Redlich. Man werte den Vorfall jetzt aus.
Nidal R. war am Sonntag zwei Streifenbeamten aufgefallen, weil er zu schnell fuhr. Als sie ihn stoppen wollten, flüchtete er und prallte dabei gegen sechs Autos. Dabei wurden ein Golf-Fahrer und seine Beifahrerin verletzt. Dies war nicht sein erster Unfall. Zur Frage, warum der nun abermals durch Straftaten aufgefallene Nidal R. nicht in Untersuchungshaft sitze, äußerte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, nicht. Auch bei der Polizei ist man über R. verärgert, der als Jugendlicher unter dem Namen „Mahmoud“ bekannt geworden war. Rund 90 Taten sollen in seiner Akte aufgeführt sein. Doch viel tun kann die Polizei wohl nicht. „Observieren können wir ihn nicht, dazu müssten schwere Straftaten vorliegen“, sagte Polizeisprecher Redlich. Auch ein Fall für die Sicherungsverwahrung sei er nicht. Die wird nur bei schwersten Taten, die wiederholt begangen wurden, verhängt. Immer wieder wurde gefordert, ihn auszuweisen. „Doch dazu wird nicht genug Druck von politischer Seite auf den Libanon ausgeübt“, sagt ein Ermittler. Dort soll R. herkommen. Hierzulande ist er als staatenloser Palästinenser registriert.
Doch sein Name steht auf einer internen Liste der Landesinnenministerien, auf der „Sachbeweise“ vermerkt sind, mit der eine libanesische Herkunft nachgewiesen werden soll. Zu R. ist vermerkt, dass es ein DDV seiner Mutter gebe. Um sie von eigenen Staatsbürgern zu unterscheiden, stellt der Libanon den Flüchtlingen keine Pässe, sondern ein „Document des voyages“ (DDV) als Ersatz aus. Zu Nidal R. selbst gibt es schon ein Aktenzeichen in der libanesischen Botschaft.tabu/hah
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