Brandenburg: Unterschiedliche Reaktionen auf ALG-II-Urteil
Potsdam - SPD und Linkspartei haben unterschiedlich auf das Urteil des Berliner Sozialgerichtes zum Arbeitslosengeld (ALG) II reagiert. Nach Ansicht der Richter ist die Höhe des Regelsatzes beim ALG II verfassungskonform.
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Potsdam - SPD und Linkspartei haben unterschiedlich auf das Urteil des Berliner Sozialgerichtes zum Arbeitslosengeld (ALG) II reagiert. Nach Ansicht der Richter ist die Höhe des Regelsatzes beim ALG II verfassungskonform. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Esther Schröder, begrüßte das Urteil. Es sei auch eine Schlappe für die Linkspartei, die „Hartz IV“ für verfassungswidrig halte, sagte sie gestern in Potsdam. Zugleich wies Schröder darauf hin, dass die SPD im Bund die Angleichung des Arbeitslosengeld-II-Regelsatzes in Ostdeutschland auf Westniveau durchsetzen wolle. „Diese Ungleichheit ist eine Ungerechtigkeit, die beseitigt werden muss“, sagte sie. Die stellvertretende Linkspartei-Vorsitzende Diana Golze bedauerte hingegen das Urteil. Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II decke weiterhin nicht den Mindestbedarf für ein menschenwürdiges Leben, sagte sie in Potsdam. „Hartz IV“ habe Arbeitslose an den Rand der Gesellschaft gedrängt, Armut produziert und die Situation am Arbeitsmarkt nicht verbessert. Die 63. Kammer des Gerichts wies gestern die Klage einer 55-Jährigen zurück. Die Klägerin hatte geltend gemacht, dass der Regelsatz gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien der Menschenwürde und der Sozialstaatlichkeit verstießen. ddp
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