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Der Solidaritätsausgleich ist weder erdrückend noch unangemessen, sagt Brandenburgs Landesverfassungsgericht.

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Landesverfassungsgericht: Urteil: Brandenburgs Kommunen müssen Solidarbeitrag leisten

Der Finanzausgleich zwischen Brandenburgs Kommunen ist weder erdrückend noch unangemessen, sagt das Landesverfassungsgericht. Drei reichere Kommunen hatten gegen die Umlage geklagt.

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Potsdam - Finanzstarke Kommunen in Brandenburg müssen schwächere Städte und Gemeinden unterstützen. Das hat das Landesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Es wies damit die Beschwerden von drei Kommunen gegen eine Umlage zurück, die das brandenburgische Finanzausgleichsgesetz vorsieht. "Der Betrag ist nicht erdrückend oder unangemessen", sagte Gerichtspräsident Jes Möller. Im Vergleich zu anderen Ländern sei er eher moderat. Die Umlage kann teils mehrere Millionen Euro pro Jahr betragen.

Geklagt hatten die Stadt Liebenwalde (Oberhavel) sowie die Gemeinden Breydin (Barnim) und Schenkenberg (Uckermark). Sie fühlten sich durch den Solidarbeitrag nach Vorbild des Länderfinanzausgleichs in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht beeinträchtigt. (dpa)

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