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Brandenburg: Urteil fiel exakt ein Jahr nach Ausheben der Druckwerkstatt

Mehrjährige Haftstrafen für Geldfälscher von Caputh/ Prozess gegen den Potsdamer Jens H. wird am 13. Januar 2006 fortgesetzt

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Potsdam – Exakt ein Jahr, nachdem die Polizei am 16. Dezember 2004 in Caputh eine komplett eingerichtete Geldfälscherwerkstatt ausgeboben hatte, wurden gestern zwei weitere Mitglieder der international operierenden Bande vom Landgericht zu Haftstrafen verurteilt. So muss der Deutsch-Iraner Hasan Y. (43) unter anderem wegen Geldfälschung, illegalem Cannabisanbaus und Einschleusens von Ausländern für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Zudem wurde die Unterbringung des Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Aliaksei S. (26) aus Weißrussland erhielt wegen Geldfälschung, verbotenen Cannabisanbaus, unerlaubter Einreise nach Deutschland sowie Herstellung einer scharfen Waffe eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Mit diesem Urteil blieb die Kammer unter Vorsitz von Bert Weber nur knapp unter dem Antrag des Vertreters der Ermittlungsbehörde. Oberstaatsanwalt Peter Steiniger hatte am vergangenen Mittwoch vier Jahre und acht Monate bzw. dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug für die Angeklagten gefordert.

Bereits im August wurde Vladislav L. (33) vom Landgericht zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Weißrusse gilt als Spezialist für Geldfälschung und Wertpapierherstellung. Er hatte sich im Herbst 2003 aus Caputh per E-Mail an die Polizei gewandt und auf die Druckwerkstatt aufmerksam gemacht. Doch die Beamten reagierten erst auf den Hinweis, in der stillgelegten Gärtnerei am Schwielowsee befände sich eine illegal angelegte Cannabisplantage. Zu ihrer Überraschung stießen sie auch auf perfekt gefälschte, allerdings nur einseitig bedruckte, 50-Euro-Noten. Die Druckbögen hätten gereicht, mindestens eine halbe Million Euro zu produzieren.

„Vladislav L. wäre als genialer Fälscher ohne weiteres in der Lage gewesen, auch passgenaue Rückseiten herzustellen“, so Kammervorsitzender Weber. „Allerdings zögerte er dies immer weiter hin aus.“ Hasan Y. und Aliaksei S., die nicht mehr recht an den Erfolg der Aktion glaubten, hätten sich darum Anfang November 2004 entschlossen, eine Indoor-Cannabisplantage anzulegen, um sich eine neue Einnahmequelle zu erschließen. Als die Polizei das vollautomatische Gewächshaus entdeckte, fand sie 277 Pflanzen, zwischen fünf und 25 Zentimeter hoch. Die Kammer hielt den beiden Angeklagten ihre Geständnisse zugute, hob allerdings auch ihre hohe kriminelle Energie hervor. Sie billigte dem zur Tatzeit opiumabhängigen Hasan Y. verminderte Schuldfähigkeit zu. Aliaksei S. habe nach Ansicht des Gerichts eine untergeordnete Rolle im Gesamtgefüge gespielt. Das Verfahren gegen den Potsdamer Großpflanzenverleiher und Quartiergeber Jens H. (33) – er besorgte nach eigenem Bekunden lediglich die Erde für die Cannabispflanzen – wird am 13. Januar 2006 fortgesetzt.

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