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Guben: Urteil gegen Ex-Bürgermeister rechtskräftig

Cottbus - Die Verurteilung von Gubens suspendiertem Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner (FDP) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revision zurückgewiesen, teilte das Landgericht Cottbus am Mittwoch mit und bestätigte damit einen Online-Bericht der „Lausitzer Rundschau“.

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Cottbus - Die Verurteilung von Gubens suspendiertem Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner (FDP) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revision zurückgewiesen, teilte das Landgericht Cottbus am Mittwoch mit und bestätigte damit einen Online-Bericht der „Lausitzer Rundschau“.

Das Cottbuser Gericht hatte im Februar 2015 gegen den damals 63-Jährigen eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Bestechlichkeit und Untreue verhängt. Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass sich der 63-jährige FDP-Politiker mehrere Jahre lang sein großes Wochenendgrundstück durch eine Gartenbaufirma pflegen ließ. Im Gegenzug habe sich Hübner als Bürgermeister dafür eingesetzt, dass die Firma lukrative Rahmenverträge von der Stadt erhielt, hieß es in der Begründung. Zwischen 2005 und 2012 habe die Gartenbaufirma auf Hübners Grundstück Leistungen im Wert von mindestens 10 000 Euro erbracht, stellten die Richter fest. Für keine einzige davon habe es einen Zahlungsnachweis gegeben.

Klaus-Dieter Hübner hatte die Vorwürfe in dem Korruptionsprozess stets bestritten und behauptet, das Geld sei immer bar bezahlt worden. Hübner, der sich als „Opfer einer politischen Justiz“ sieht, hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Der FDP-Politiker ist seit 2009 Bürgermeister der Stadt im Landkreis Spree-Neiße. dpa/PNN

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