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Brandenburg: Urteil nach 18 Monaten

Potsdamer Gericht mit kürzeren Verfahren

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Potsdam - Die Verfahrensdauer am Verwaltungsgericht Potsdam nimmt weiter ab. Die Klagen, die sich im ersten Halbjahr 2013 erledigt haben, wurden im Durchschnitt 13 Monaten von den Richtern bearbeitet. Das teilte das Gericht am gestrigen Dienstag mit. Dabei wurden Urteile nach 18 Monaten und 24 Tagen gesprochen. Verfahren, bei denen sich die Parteien einigten, waren nach zehn Monaten und 21 Tagen vorbei. Eilverfahren waren im Schnitt drei Monate und 21 Tage lang anhängig.

Anfang 2010 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer am Verwaltungsgericht Potsdam noch bei 40 Monaten, 2012 waren es 20 Monate und vier Tage. Verwaltungsgerichte sind für die meisten Streitigkeiten zwischen Bürger und Verwaltung zuständig, wie zum Beispiel für Trink- und Abwasserbescheide, verweigerte Baugenehmigungen, Beamtenbesoldung und Asylanträge.

Das Verwaltungsgericht Potsdam war kürzlich in die Schlagzeilen geraten, weil das Bundesverwaltungsgericht einem Kläger wegen eines überlangen Potsdamer Verfahrens eine Entschädigung zugesprochen hatte. Von den sechs Jahren und sieben Monaten, die die Entscheidung über die Rückzahlung einer fünfstelligen Bafög-Summe dauerte, seien fünf Jahre nicht nötig gewesen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Auf Grundlage eines Gesetzes vom Dezember 2011 gab es für jeden der 60 Monate 100 Euro Entschädigung.

Es war nicht die einzige Entschädigung, die das bei Richterstellen sparende Land zahlen musste: Wie berichtet wurden 2012 insgesamt 7550 Euro an Kläger überwiesen – alles resultierend aus Verfahren der Verwaltungsgerichte. Insgesamt war das Land 2012 sogar 60-mal auf Schadensersatz wegen überlanger Verfahren verklagt worden, davon fanden 33 vor Sozial- und 13 vor Verwaltungsgerichten statt.

Auch während des Verfahrens drücken Kläger und Beklagte zunehmend auf das Tempo. 455-mal wurde 2012 an Brandenburger Gerichten ein überlanges Verfahren gerügt – ob berechtigt oder nicht, erfasst das Justizministerium nicht. Die Verzögerungsrüge ist eine Bedigung, um später auf jene Entschädigung zu klagen.

Die beiden anderen Verwaltungsgerichte im Land haben bisher keine Halbjahres-Zahlen erhoben, meldeten zuletzt aber eine abnehmende durchschnittliche Verfahrensdauer. Beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder waren im Jahr 2012 Klagen nach 21,3 Monaten erledigt (2010: 29,25), dabei Urteile nach 28 Monaten gefällt (2010: 37). Über Eilverfahren war nach 2,18 Monaten entschieden (2010: 2,87). In Cottbus waren 2012 Klagen nach etwa 15 Monaten abgearbeitet, Eilverfahren binnen dreieinhalb Monaten entschieden.

Damit sind die Brandenburger Verwaltungsgerichte weiter vom Bundesdurchschnitt entfernt, der 2011 bei 10,8 Monaten lag. Als Grund gelten komplexe Materien wie die Rückübertragung von Vermögen, das in der DDR enteignet worden war, und eine für diese umfangreiche Aufgabe nicht hinreichende Personalausstattung durch das Land. Seit 2010 waren die Verwaltungsgerichte im Land mit insgesamt 14 Richtern verstärkt worden, um die Altverfahren abzuarbeiten – je fünf in Potsdam und Frankfurt/Oder und vier in Cottbus. Inzwischen sind diese zeitlich befristeten Stellen fast alle ausgelaufen und die Richter an ihre ursprünglichen Gerichte zurückgekehrt. ihö

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