Brandenburg: Vater der Kameruner Familie zu Ausreise aufgefordert
Hansestadt Hamburg lehnte am Dienstag die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ab
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Potsdam/Hamburg - Der Vater einer Kameruner Familie aus Rathenow (Havelland) ist aufgefordert worden, bis zum 26. Juni Deutschland zu verlassen. Diese Ausreisefrist setzte ihm jetzt die Hansestadt Hamburg, wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegenden Dokument hervorgeht. Dort lebt gegenwärtig der 48-jährige Mann, nachdem er sich von seiner Kameruner Frau hatte scheiden lassen. Bisher war davon ausgegangen worden, dass er ein Bleiberecht hat, weil er inzwischen mit einer Deutschen verheiratet ist. Seine Ex-Frau und ihre vier Kinder sollen nach dem Willen von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) abgeschoben werden.
„Mit Verfügung vom 17.04.2007“ werde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für dem Kameruner abgelehnt, heißt es in dem Papier, das vom Hamburger Bezirksamt Altona ausgestellt wurde. Die Frau mit ihren vier Kindern wird nach Angaben einer Sprecherin des Landkreises Havelland vorerst nicht in ihre Heimat abgeschoben, da hierfür die notwendigen Ausweispapiere aus Kamerun fehlten. Sie rechne nicht damit, dass diese innerhalb der nächsten vier Wochen eintreffen. Gestern war eine Frist abgelaufen, während der das Verwaltungsgericht Potsdam die Abschiebung untersagt hatte. Grund war ein Sorgerechtsstreit der Kamerunerin mit ihrem Ex-Mann. Das Rathenower Amtsgericht will in diesem Fall noch die Kinder hören. Ein Termin stehe aber noch nicht fest sagte eine Sprecherin des Gerichts gestern. Am 24. April will sich erneut der Petitionsausschuss des Landtages mit dem Fall beschäftigen. dpa
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