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Brandenburg: Verbeamtung auf Teilzeit nicht rechtens

Ernennung von rund 7500 Brandenburger Lehrern muss aber nicht rückgängig gemacht werden

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Potsdam - Die umstrittene Ernennung von rund 7500 Brandenburger Lehrern zu Teilzeit-Beamten muss nicht rückgängig gemacht werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt in einem Präzedenzfall entschieden. Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) begrüßte am Freitag diesen Beschluss, der dem Land Brandenburg Nachzahlungen von rund 250 Millionen Euro in die Rentenkassen erspart, die bei einem anderslautenden Urteil durch den Rückfall der Betroffenen in den Angestellten-Status fällig geworden wären. Die Entscheidung betrifft jeden dritten Lehrer im Land Brandenburg. „Damit herrscht für die 7500 Lehrer nun Klarheit und Rechtssicherheit“, sagte Rupprecht.

Allerdings stellten die Leipziger Richter in dem Beschluss zugleich klar, dass sie das vor dem Hintergrund der zwischen 1998 und 2005 praktizierte Modell von Teilzeitverbeamtungen, für grundgesetzwidrig halten. Brandenburg hatte dies nach Worten von Rupprecht praktiziert, weil es aufgrund dramatisch zurückgehender Schülerzahlen in den 90er Jahren zu einem Überhang an Lehrkräften gekommen war. Allerdings war klar, so Rupprecht, dass der Teilzeit-Status nur übergangsweise gelten sollte: Im Sommer diesen Jahres sollen, unabhängig vom Ausgang des Prozesses, ohnehin alle 7500 Lehrer zu Vollzeit-Beamten ernannt werden, sagte der Minister.

Trotzdem könnten noch Belastungen auf das Land zukommen. Das aktuelle Verfahren, bei dem eine Lausitzer Lehrerin geklagt hatte, ist zwar faktisch beendet. Bestandteil des Leipziger Beschlusses ist ein Vergleich, dass die Lehrerin, die für einen Vollzeit-Beamtenstatus prozessiert hatte, ihre Klage zurückzieht. Zumindest dieser Fall wird deshalb nicht mehr vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt. Da das Bundesverwaltungsgericht aber keinen Zweifel daran ließ, dass es Teilzeit-Verbeamtungen für grundgesetzwidrig hält, könnten weitere Klagen folgen und betroffene Lehrer auf Nachzahlung der geringeren Entlohnung durch den Teilzeit-Status klagen. Er werde dies seiner Mandantin empfehlen, sagte deren Potsdamer Anwalt Thomas Becker. Das Bildungsministerium sieht für solche Nachzahlungen bislang keinen Grund, erklärte Sprecher Stephan Breiding. „Es wären Zahlungen für nicht geleistete Arbeit.“

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