Brandenburg: Verbrechen bei Ausgang
Mitschuld von zwei Brandenburger Psychiatern möglich
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Mitschuld von zwei Brandenburger Psychiatern möglich Potsdam/Leipzig (dpa/PNN). Ärzte können zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein psychisch kranker Straftäter bei einem Ausgang ein Verbrechen begeht. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern . Damit hob der 5. Strafsenat in Leipzig den Freispruch zweier Psychiater des Landeskrankenhauses Brandenburg/Havel auf. Sie hatten einem Sexualstraftäter im Oktober 1998 Ausgang gewährt. Der Mann tauchte unter und überfiel zwölf Rentnerinnen, zwei davon ermordete er. Über eine etwaige Mitschuld der 64 und 53 Jahre alten Ärzte muss nun erneut das Landgericht Potsdam entscheiden. Die Verbrechen des heute 40-jährigen Straftäters stehen nach Auffassung der BGH-Richter zweifelsfrei im Zusammenhang mit dem gewährten Ausgang. In dem erneuten Verfahren müsse das Handeln der Mediziner aufgearbeitet und bewertet werden, sagte Senatsvorsitzende Monika Harms bei der Urteilsverkündung. Das Landgericht Potsdam hatte dagegen in seinem Urteil 2002 offen gelassen, ob der gewährte Ausgang im Klinikpark pflichtwidrig war. Diese Frage war nach Auffassung der Richter nicht entscheidend, weil die Klinik unzureichend gesichert und dem Straftäter schon früher die Flucht gelungen war. Damals hatte er die 90 Jahre alten Fenstergitter auseinander gebogen. In ihrem Urteil unterstellten die Potsdamer Richter deshalb, dass auch ohne Handeln der Ärzte eine erneute Flucht möglich und erfolgreich gewesen wäre. „Ein solch hypothetischer Verlauf kann die Angeklagten aber nicht entlasten“, sagte BGH-Richterin Harms.
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