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Brandenburg: Verfahren werden schneller bearbeitet

Zusammenschluss der Oberverwaltungsgerichte bringt positive Effekte

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Potsdam - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verzeichnet erste Erfolge bei der Aufarbeitung seit Jahren anhängiger Verfahren. Die „zeitliche Sanierung“ schreite seit einigen Monaten gut voran, sagte Präsident Jürgen Kipp am Freitag in Potsdam. Ein Grund liege in der effizienteren Arbeitsweise seit der Fusion der Oberverwaltungsgerichte von Brandenburg und Berlin. Der Zusammenschluss im Sommer 2005 habe „super geklappt“ und sei völlig unproblematisch verlaufen.

Nach den Worten von Kipp mussten sich vor der Fusion sieben Berliner und fünf Brandenburger OVG-Senate jeweils rund 100 Rechtsgebiete teilen. Im fusionierten OVG bearbeiteten zwölf Senate die gleiche Zahl von Rechtsgebieten. Das ermögliche eine bessere Spezialisierung und damit eine effektivere Bearbeitung der Verfahren, sagte Kipp.

Der Präsident fügte mit Blick auf die fusionierte Justizbehörde hinzu: „Mit zwei Herrinnen sind wir etwas ganz Besonderes.“ Gemeint sind Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) und Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU). Beide arbeiten nach Einschätzung von Kipp trotz der unterschiedlichen Regierungskoalitionen in den Ländern gut zusammen. Kipp betonte, er wünsche sich auch auf politischer Ebene Fortschritte beim Zusammenwachsen von Berlin und Brandenburg. Leider gebe es jedoch immer wieder Rückschläge wie die Diskussion um den Sitz des gemeinsamen Landesparlamentes.

Der Zusammenschluss der Gerichte hatte Kipp zufolge einen Abbau von rund zehn Prozent der Stellen zur Folge. Jetzt beschäftige das OVG 87 Mitarbeiter, die Hälfte davon seien Richter. Angesichts reduzierter Personal- und Sachkosten sowie der effizienteren Arbeit sei die Fusion auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein Erfolg. Die Fortschritte beim Abbau anhängiger Verfahren führte Kipp auch darauf zurück, dass in den vergangenen Monaten erstmals seit Jahren ein Rückgang beim Eingang neuer Fälle zu verzeichnen ist. Auf diese Weise konnten die Verwaltungsgerichte als Erstinstanz sowie das OVG als Zweitinstanz im vergangenen Jahr weit mehr Verfahren abarbeiten als neue eingingen.

Der Rückstau bei den Verfahren sei jedoch so groß, dass die Aufarbeitung noch Jahre in Anspruch nehmen werde, fügte der OVG-Präsident hinzu. Als Beispiel nannte er das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Das Gericht gehöre bundesweit zu den Justizbehörden mit dem größten Verfahrensrückstau. Mehr als die Hälfte der derzeit anhängigen rund 6500 Verfahren sei vor dem 31. Dezember 2003 eingereicht worden. Im vergangenen Jahr habe das Gericht jedoch 500 Akten mehr geschlossen als neue geöffnet werden mussten. Ginge diese Entwicklung so weiter, würde sich der Rückstau in 13 Jahren auflösen.

Doch sei das eine „Milchmädchenrechnung“, denn der Verlauf der Verfahrenseingänge sei ungewiss, betonte der Präsident.

2006 stehen am OVG einige wichtige Entscheidungen an. So prüfen die Richter das Akteneinsichtsrecht in Trennungsgeld-Unterlagen in Brandenburg sowie Versetzungen von Beamten zum Stellenpool in Berlin. Unter die Lupe genommen werden ferner die Brandenburger Hundehalterverordnung und das Parkraumbewirtschaftungskonzept an der Schlossstraße in Berlin-Steglitz.

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