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Brandenburgs Beamte: Verfassungsklagen gegen Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Brandenburgs Verfassungsgericht muss über die Klage zweier Polizeibeamter entscheiden. Sie wehren sich gegen die Kennzeichnungspflicht für Beamte.

Stand:

Potsdam - Gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Brandenburg haben zwei Beamte Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Das teilte der Landesbezirk der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Montag in Potsdam mit. In beiden Fällen liefen bereits Klagen beim Verwaltungsgericht. Die Musterverfahren richteten sich gegen die Kennzeichnung mit Nummern für Beamte der Bereitschaftspolizei sowie gegen Namensschilder im Streifen- und Wachdienst, erläuterte der GDP-Vorsitzende Andreas Schuster.

Die seit Anfang des Jahres vorgeschriebene Kennzeichnung verletzte das in der Landesverfassung geltende Grundrecht auf Datenschutz. Auch Polizisten hätten das Recht, in Anonymität und damit in Sicherheit leben zu können. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Beamten zur Zielscheibe von gewaltbereiten Gesetzesbrechern würden. (dpa)

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