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Brandenburg: „Verfassungsschutz mangelt es an Professionalität“

Potsdam - Brandenburgs scheidender Datenschutzbeauftragter Alexander Dix hat den Landes-Verfassungsschutz scharf kritisiert. Die Behörde nehme die Verletzung von Datenschutz-Bestimmungen in Kauf und lasse darüber hinaus einen „Mangel an Professionalität“ erkennen, schreibt Dix in seinem Tätigkeitsbericht für 2003.

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Potsdam - Brandenburgs scheidender Datenschutzbeauftragter Alexander Dix hat den Landes-Verfassungsschutz scharf kritisiert. Die Behörde nehme die Verletzung von Datenschutz-Bestimmungen in Kauf und lasse darüber hinaus einen „Mangel an Professionalität“ erkennen, schreibt Dix in seinem Tätigkeitsbericht für 2003. Dix bezieht sich auf ein Rundschreiben des Verfassungsschutzes, in dem auf die Berichtspflicht von „Behörden, Betrieben, Einrichtungen des Landes“ gegenüber dem Verfassungsschutz aufmerksam gemacht wurde. Sie müssten laut Gesetz von sich aus wirksam werden. Dix kritisiert die Ministerien, die dieses Schreiben unverändert an ihre Dienststellen weitergeleitet haben. Weder Gerichte noch Sozial- und Jugendämter seien verpflichtet, relevante Informationen zu übermitteln. Dix betont: „Sie dürfen nicht von sich aus verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse mitteilen.“ Eine Beschränkung bestehe auch bei Kommunen und Landkreisen. Das Sozialgeheimnis müsse gewahrt werden. Im Falle der Ämter könne nur auf Ersuchen des Verfassungsschutzes und nur im Einzelfall Auskunft gegeben werden. „Für die Jugendämter besteht auch diese Übermittlungsbefugnis nicht.“ Von „wenig Professionalität“ zeugt nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten die Aufforderung des Verfassungsschutzes, ihn per E-Mail oder Fax zu informieren. „Personenbezogene Hinweise, die unverschlüsselt per E-Mail gegeben werden, können nicht nur von beliebigen Dritten mitgelesen, sondern auch unbemerkt verändert werden.“ ddp

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