AUS DEM POPPE-BERICHT: „Verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden“
Manche haben Angst vor einer Retraumatisierung, auch zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer können Gesundheitsschäden infolge von Repressionen, Zersetzungen, Stasi-Haft nachwirken. Unter denen, die Rat beim Team um Brandenburgs Aufarbeitungsbeauftragte Ulrike Poppe in der Potsdamer Hegelallee 3 (Telefon: 0331-23729220) suchen, nehmen diese Opfer des SED-Regimes den größten Anteil ein.
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Manche haben Angst vor einer Retraumatisierung, auch zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer können Gesundheitsschäden infolge von Repressionen, Zersetzungen, Stasi-Haft nachwirken. Unter denen, die Rat beim Team um Brandenburgs Aufarbeitungsbeauftragte Ulrike Poppe in der Potsdamer Hegelallee 3 (Telefon: 0331-23729220) suchen, nehmen diese Opfer des SED-Regimes den größten Anteil ein. Von den 1900 Ratsuchenden kamen 700 Menschen wegen „verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden“. Nach der Gesetzeslage können sie eine Entschädigung geltend machen, doch in der Praxis ist das schwierig, wie der Bericht zeigt. Danach steht der hohen Zahl von ehemals politisch Verfolgten, die in den Beratungsgesprächen auf verfolgungssbedingte Gesundheitsschäden hinwiesen, „eine relativ geringe Anerkennungsquote von 2,7 Prozent Bewilligungen laufender Versorgungsleistungen durch das Landesversorgungsamt gegenüber.“ Das hat viele Gründe. So scheuen viele die Anträge, „ weil sie entwürdigende Begutachtungen befürchten“ und „sich der Belastung durch ein solches Verfahren, es kann bis zu fünf Jahre und länger dauern, psychisch und physisch nicht gewachsen fühlen“, heißt es im Bericht. Wenn die posttraumatische Belastung erst Jahre nach der Verfolgung zum Ausbruch kam, sei der glaubhafte Nachweis der Verfolgung als Ursache zudem schwierig. Dabei, so der Bericht, seien die langen Latenzzeiten solcher Fälle inzwischen „ausgiebig diagnostisch belegt.“ thm
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