Brandenburg: Verhungertes Baby wog weniger als bei Geburt
Frankfurt (Oder) - Der verhungerte Säugling Florian war bei seinem Tod mit sechs Monaten bis auf 2870 Gramm abgemagert. Damit wog er 190 Gramm weniger als bei seiner Geburt, wie aus dem gestern vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) vorgestellten rechtsmedizinischen Gutachten hervorgeht.
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Frankfurt (Oder) - Der verhungerte Säugling Florian war bei seinem Tod mit sechs Monaten bis auf 2870 Gramm abgemagert. Damit wog er 190 Gramm weniger als bei seiner Geburt, wie aus dem gestern vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) vorgestellten rechtsmedizinischen Gutachten hervorgeht. Altersgerecht wäre ein Gewicht von 6000 bis 7000 Gramm gewesen, sagte der Gutachter. Als Ursache für den Tod Florians im Februar 2008 gab er Austrocknen und chronische Mangel- und Unterernährung an. Die Eltern sind des Mordes durch Unterlassen angeklagt. Sie sollen lieber ferngesehen oder im Internet gesurft haben, anstatt sich um den Jungen zu kümmern.
Die Anklage wirft den heute 20 und 21 Jahre alten Eltern vor, die Mahlzeiten des Säuglings zunächst um zwei und später um sechs bis sieben Stunden hinausgezögert zu haben. Bei seinem Tod sei er länger als 20 Stunden nicht mehr gefüttert worden. Es sei aber auch vorstellbar, dass Florian schon eher als bisher vermutet an seinem letzten Lebenstag um 6 Uhr das Fläschchen gegeben worden sei, sagte der Rechtsmediziner. Der Darminhalt des Kindes lasse darauf schließen, dass es sich allenfalls um sehr wenig Nahrung gehandelt haben könne. Es müsse zu diesem Zeitpunkt schon völlig apathisch gewesen sein.
Der Rechtsmediziner führte aus, dass der Junge spätestens seit Weihnachten 2007 zeitweise Schmerzen vor Hunger gehabt haben müsse, bevor die Apathie einsetzte. Der Magen des Kindes sei bei der Obduktion leer gewesen. Sein Gesicht habe wie das eines Greises ausgesehen, die Haut sei überall am Körper faltig gewesen.Zuvor waren Polizisten als Zeugen gehört worden, die die Eltern nach ihrer Festnahme vernommen hatten. Eine Polizistin schilderte, die Mutter habe sehr distanziert über Florian gesprochen und nur einmal seinen Namen genannt. Über den Vater sagte ein Beamter, er habe angegeben, Florian zuletzt am 12. Februar 6 Uhr gefüttert und gewickelt zu haben. Am 13. Februar war der Junge frühmorgens für tot erklärt worden. Das Urteil gegen die Eltern ist für den 15. August angekündigt worden. Annette Herold
Annette Herold
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