Brandenburg: VERKEHRSREGELN
Die Vorfahr auf dem Wasser ist in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung geregelt. Sportboote müssen generell der Berufsschifffahrt ausweichen.
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Die Vorfahr auf dem Wasser ist in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung geregelt. Sportboote müssen generell der Berufsschifffahrt ausweichen. Segler haben Vorfahrt vor motorisierten Sportbooten. Falls diese Regeln bei einem Notfall nicht eingehalten werden können, gilt ein „genereller Grundsatz“ der Wasserstraßenverordnung: Schiffsführer haben „alle Maßnahmen zu treffen, die die Gefährdung von Menschenleben, die Beschädigung von Fahrzeugen, Schifffahrtszeichen, Ufer- und Strombauwerken vermeiden“. Das Gleiche besagen die Internationalen Kollisionsverhütungsregeln für die Schifffahrt: „Maschinenfahrzeuge“ müssen manövrierunfähigen Seglern und anderen Booten auf jeden Fall ausweichen.
Für Fähren gibt es noch eine besondere Vorschrift. Sie dürfen eine Wasserstraße nur überqueren, nachdem sie sich vergewissert haben, dass der übrige Verkehr eine gefahrlose Überfahrt zulässt. Auf dem breiten Wannsee trifft dies aber nur auf die erste einsehbare Strecke zu.cs
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