Fischbestände in Brandenburg: Verordnung zu Kormoranen bleibt umstritten
Potsdam - Im Land Brandenburg tritt an diesem Dienstag die neue Kormoranverordnung in Kraft. Sie ermöglicht weiterhin den Abschuss von Kormoranen an bewirtschafteten Teichanlagen und an Binnengewässern auch außerhalb der Brutzeit.
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Potsdam - Im Land Brandenburg tritt an diesem Dienstag die neue Kormoranverordnung in Kraft. Sie ermöglicht weiterhin den Abschuss von Kormoranen an bewirtschafteten Teichanlagen und an Binnengewässern auch außerhalb der Brutzeit. Fischbestände sollen damit vor größeren Verlusten durch die Vögel geschützt werden. Die Verordnung sichert dem Umweltministerium aber die Möglichkeit, im Fall von unvorhersehbaren Rückgängen der Kormoran-Brutbestände den Abschuss der Vögel an bestimmten Gewässern untersagen zu können.
Über die Ausgestaltung der Verordnung hatte es wie berichtet Streit zwischen Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) und Landesagrarminister Jörg Vogelsänger (SPD) gegeben. Einen angeblichen Fehler beim Versenden des Entwurfs für die Verordnung hatte Vogelsänger zum Anlass genommen, die Zustände in Tacks Haus als Belastung für den Ruf der Landesregierung darzustellen. Statt eines mit dem Landesfischereiverband abgesprochenen Entwurfs hatte das Ministerium ein deutlich restriktiveres Papier im Rahmen des Anhörungsverfahrens versendet und dadurch für Proteste bei den Fischern und Anglern gesorgt. Vogelsänger hatte daraufhin behauptet: „Es ist Schaden für das Ansehen der Landesregierung entstanden.“
Die Grüne Liga Brandenburg dagegen sieht in dem Kompromiss einen Verstoß gegen den Artenschutz. Die Tötung des Kormorans als rechtlich geschützte Art sei unzulässig, erklärte die Umweltschutzorganisation am Montag. Ausnahmen könne es geben, aber nur wenn alle anderen Mittel erfolglos gewesen seien.
An Brandenburgs Gewässern leben etwa 1800 Kormoranpaare. Nur Fischer mit Jagdschein und bestimmte Jäger dürfen die Vögel abschießen, jedes Jahr sind das mehrere Hundert Tiere. (dpa/mat)
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