Schelter-Urteil: Verteidigung legt Revision ein
Seit Jahren beschäftigen sich Gerichte mit dem Fall Schelter. Nun könnte es eine weitere Runde vor dem Bundesgerichtshof geben.
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Potsdam - Das Urteil gegen den früheren Brandenburger Justizminister Kurt Schelter wegen Betrugs will die Verteidigung nicht hinnehmen. Es sei Revision eingelegt worden, sagte Schelters Anwalt Norbert Scharf der Nachrichtenagentur dpa am Montag. Der Fall könnte damit vor dem Bundesgerichtshof landen.
Das Landgericht Potsdam hatte den früheren Unionspolitiker vor einer Woche wegen Betrugs und Steuerhinterziehung in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hat Schelter zu viel Ruhestands- und Übergangsgehalt bekommen sowie einen Steuerschaden verursacht. Der Gesamtschaden liegt nach Berechnungen der Kammer bei 151 702 Euro. Strafmildernd hatte sich vor allem das Geständnis des 65-Jährigen ausgewirkt.
Dass Schelter laut Gericht sein Amt als Justizminister missbraucht habe, sei eine „völlig abwegige Behauptung“, kritisierte Scharf. Bei der Verteidigung habe diese Äußerung der Vorsitzenden Richterin in der Urteilsbegründung „einiges Befremden“ ausgelöst, da Schelters politische Tätigkeit in Brandenburg nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei. In dem Fall gehe es um Vorgänge in den Jahren 2004 bis 2006, Schelter sei aber nur bis 2002 brandenburgischer Minister
gewesen. Seinerzeit war er über eine Immobilienaffäre gestürzt.
Die Verteidigung will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Bis diese zugestellt wird, können einem Gerichtssprecher zufolge noch mehrere Wochen verstreichen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden gezeigt. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von neun Monaten.
Leticia Witte
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