zum Hauptinhalt

DOKUMENTIERT: „Vertrauensbruch“

Brandenburgs Landtag debattierte am 27. November 1991 über den Umgang mit Stasi-Verstrickungen im hohen Haus.

Stand:

Brandenburgs Landtag debattierte am 27. November 1991 über den Umgang mit Stasi-Verstrickungen im hohen Haus. Wir dokumentieren Auszüge aus der Rede des PDS-Vordenkers Michael Schumann im Namen von „ausnahmslos allen Abgeordneten“ der Fraktion: „Wir haben uns ... ohne Zögern einer Überprüfung auf Mitarbeit für das frühere MfS/AfNS gestellt ... weil wir der Meinung sind, daß kein Abgeordneter des Brandenburger Landtages unter dem Verdacht stehen sollte, durch sein der Öffentlichkeit nicht bekanntes Verhalten in der Vergangenheit das Vertrauen seiner Wähler, der Öffentlichkeit insgesamt und auch seiner Parlamentarierkollegen nicht zu verdienen. Wir standen und stehen auf dem Standpunkt, daß es natürlich nicht nur juristische, sondern auch moralische Gründe geben kann, die eine Empfehlung zur Niederlegung des Mandats ... notwendig machen. ... Der angesprochene Bezug zum Wählerwillen als dem legitimierenden Grund einer möglichen Empfehlung ist nach meiner Überzeugung bei erwiesener Tätigkeit für das ehemalige MfS prinzipiell dann gegeben, wenn die Prüfung dieser Tätigkeit zu einer erheblichen negativen Korrektur des Persönlichkeitsbildes des betreffenden Abgeordneten führt. Das eigentliche Problem ist hier nicht das Politische, sondern das Moralische. Es liegt in dem Mißbrauch des Vertrauens, der mit geheimdienstlicher Tätigkeit verbunden ist. Wenn jemand Informationen über Personen, die ihm im Vertrauen mitgeteilt wurden, an die Staatssicherheit geliefert hat, hat er zweifellos einen Vertrauensbruch gegenüber Mitbürgern begangen. Und dieser nachgewiesene Vertrauensbruch rechtfertigt meines Erachtens prinzipiell die Empfehlung zur Niederlegung des Mandats.“ thm

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })