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Brandenburg: Volksbegehren gegen Gemeindegebietsreform kann starten CDU und SPD sehen Reform nicht Gefahr

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Von Susann Fischer Potsdam. In Brandenburg kann ein Volksbegehren gegen die Gemeindegebietsreform starten. Die Landesregierung verzichte auf eine Anrufung des Verfassungsgerichts, sagte Regierungssprecher Erhard Thomas am Mittwoch in Potsdam. Damit seien die rechtlichen Voraussetzungen für das Volksbegehren erfüllt. Mit dem Volksbegehren will die Volksinitiative gegen Zwangseingemeindungen gegen die im Frühjahr beschlossene gesetzliche Neugliederung der Gemeinden vorgehen. Die PDS begrüßte die Entscheidung des Kabinetts. Die Fraktion habe stets das Prinzip der Freiwilligkeit hervorgehoben und das Anliegen der Volksinitiative von Anfang an unterstützt, sagte der kommunalpolitische Sprecher Thomas Domres. CDU-Generalsekretär Thomas Lunacek und der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Werner-Siegwart Schippel, zeigten sich dagegen zuversichtlich, dass die Gemeindegebietsreform Bestand haben wird. Nach den Worten des Regierungssprechers schreibt die Brandenburger Verfassung vor, dass die Regierung das Verfassungsgericht anrufen muss, wenn sie ein Volksbegehren für rechtlich unzulässig hält. Das sei nicht der Fall. Der Landesabstimmungsleiter werde deshalb bald Beginn und Ende der Eintragungsfrist festlegen, innerhalb der die Bürger das Volksbegehren per Unterschrift unterstützen können. Bei Volksbegehren müssen die Unterschriften bei kommunalen Abstimmungsbehörden geleistet werden. Für den Erfolg eines Volksbegehrens müssen innerhalb von vier Monaten nach Beginn mindestens 80 000 Unterschriften von stimmberechtigten Bürgern des Landes zusammen kommen. Alle bisherigen fünf Volksbegehren in Brandenburg seien an dieser Hürde gescheitert, sagte Thomas. Es seien lediglich zwischen 6390 und 71 089 Unterschriften geleistet worden. Der Landtag hatte im Juni zunächst eine Volksinitiative gegen die Gemeindegebietsreform aus inhaltlichen Gründen abgelehnt. Daraufhin hatten die Initiatoren der Volksinitiative im Juli das Volksbegehren verlangt. Für eine Volksinitiative sind laut Verfassung nur 20 000 Unterschriften nötig, die überall im Land gesammelt werden können. Die Gemeindegebietsreform stößt in zahlreichen Kommunen auf Widerstand. Gegen die Gesetze liegen zahlreiche Klagen beim Landesverfassungsgericht vor. Zudem gab es mehr als 200 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz, von denen die Mehrzahl abgelehnt wurde. Domres betonte, die Klagen der Gemeinden vor dem Landesverfassungsgericht seien „eine angemessene Reaktion auf die Zwangszusammenschlüsse“. Deshalb sei es richtig und demokratisch, wenn die betroffenen Bürger nun auch ein Volksbegehren initiieren können. Lunacek sagte, die große Mehrheit der Menschen wisse um den Reformbedarf in Deutschland. Deshalb gehe er davon aus, dass die meisten Menschen die Entscheidungen zur Gemeindereform akzeptieren. Die CDU werde den Prozess aufmerksam beobachten. Schippel betonte, die Entscheidung des Kabinetts sei richtig. Die SPD lege großen Wert auf die „plebiszitären Elemente“ der Verfassung. Die rot-schwarze Koalition stelle sich auch weiterhin der Diskussion um die Neuordnung der Gemeinden. Dabei hätten sich die Meinungen bei den früheren Gegnern zum Teil schon geändert.

Susann Fischer

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