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Brandenburg: Volksgesetzgebung neu geregelt

Grüne und Linkspartei scheitern mit weitergehenden Vorstellungen an SPD

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Potsdam - Der Brandenburger Landtag hat jetzt das Verfahren zu einem Volksbegehren und einem anschließenden Volksentscheid neu geregelt. Mit der Mehrheit der Koalition und der Unterstützung der Grünen soll in Zukunft die Sammlung von notwendigen Unterschriften erleichtert werden.

„Besser den Maikäfer in der Hand als die Taube auf dem Dach“, sagte die grüne Abgeordnete Ursula Nonnenmacher am Donnerstag im Landtag zur Begründung der Ja-Stimmen ihrer Fraktion bei der Änderung des Volksabstimmungsgesetzes. Zuvor hatte sie in aller Ausführlichkeit begründet, warum der vorliegende, letztlich aber doch von den Grünen abgesegnete Entwurf zu zaghaft, zu umständlich, zu teuer und nur schwer handhabbar sei. Die Argumentation des Sprechers der Linksfraktion, Hans-Jürgen Scharfenberg, glich weitgehend der von Nonnenmacher und endete genau so mit einem Bedauern darüber, dass weitergehendes nicht möglich sei. Grüne wie Linke scheiterten mit ihren Vorstellungen am Kurs der SPD und beugten sich deren Veto. Die Initiative zu den Änderungen war von den Grünen ausgegangen und stützte sich auch auf Forderungen der Linkspartei aus der Oppositionszeit. Das Brandenburger Recht sollt den Regelungen in anderen Bundesländern wie beispielsweise der im Nachbarland Berlin angeglichen werden. Dort wird durch die freie Sammlung der Unterschriften für ein Volksbegehren die Einleitung eines Volksentscheids ermöglicht. In Brandenburg dagegen ist die Unterschriftenabgabe bislang nur auf Behörden möglich. Die strengen Bestimmungen hatten dazu geführt, dass es in dem Bundesland bislang noch nicht einmal zu einem Volksentscheid kam. In langwierigen Verhandlungen wurde jetzt der von den Grünen vorgelegte Gesetzesentwurf so weit zurechtgestutzt, dass er mit den Vorstellungen des Landesverbandes der Sozialdemokraten wieder vereinbar ist. Danach sollen in Zukunft die Unterschriften auch außerhalb von Amtsräumen bei solchen Institutionen, die einer Rechtsaufsicht des Landes unterliegen abgegeben werden können. Dazu zählen beispielsweise die Sparkassen oder die Apotheken des Landes. Diese müssten dann von den örtlichen Behörden als Eintragungsort bezeichnet werden und hätten bestimmten Vorschriften zu folgen, wenn sich die Bürger bei ihnen melden. Die dort geleisteten Unterschriften wären dann allerdings noch mit den Wählerverzeichnissen abzuklären. Das von der SPD vorgeschlagene Verfahren wird von allen anderen Parteien als umständlich und kostenträchtig kritisiert. Der grüne Fraktionschef Axel Vogel hatte es als „Bürokratie-Monster“ bezeichnet, eine Bewertung, der sich auch die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg anschloss. Linke und Grüne stimmten dann allerdings der Novellierung des Gesetzes zu, weil sie hoffen, wenigstens einen bescheidenen Beitrag dazu zu leisten, eines Tages in Brandenburg doch noch einen Volksentscheid zu erreichen. Beschlossen wurde ebenfalls, dass entsprechend einer bereits im letzten Jahr verabschiedeten Änderung der Landesverfassung in Zukunft die Teilnahme an den Wahlen zum Landtag und zu kommunalen Vertretungsorganen mit dem 16. Lebensjahr möglich wird. Dies gilt dann auch für die Mitwirkung an Volksgesetzgebungsverfahren. Johann Legner

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