Brandenburg: Volle Pension für korrupten Ex-Landrat Innenministerium schließt Akte Giesecke
Potsdam - Dem wegen Korruption verurteilten brandenburgischen Ex-Landrat Peer Giesecke (SPD), der den Kreis Teltow-Fläming bis 2012 über zwei Jahrzehnte regiert hatte, werden trotz Amtsmissbrauchs weder seine aktuellen Bezüge noch seine künftige Pension gekürzt. Das SPD-geführte Innenministerium bestätigte am Mittwochabend auf PNN-Anfrage, dass das seit der Verurteilung laufende Disziplinarverfahren gegen Giesecke bereits im Dezember 2015 eingestellt wurde.
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Potsdam - Dem wegen Korruption verurteilten brandenburgischen Ex-Landrat Peer Giesecke (SPD), der den Kreis Teltow-Fläming bis 2012 über zwei Jahrzehnte regiert hatte, werden trotz Amtsmissbrauchs weder seine aktuellen Bezüge noch seine künftige Pension gekürzt. Das SPD-geführte Innenministerium bestätigte am Mittwochabend auf PNN-Anfrage, dass das seit der Verurteilung laufende Disziplinarverfahren gegen Giesecke bereits im Dezember 2015 eingestellt wurde. Der Minister sei an der Entscheidung „nicht beteiligt“ gewesen, erklärte das Ministerium, dessen Chef Karl-Heinz Schröter (SPD) selbst bis 2014 Landrat war.
Giesecke war einer der bekanntesten Landräte Brandenburgs. 2012 war er wegen Korruption zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten Haft und zur Zahlung von 8000 Euro verurteilt worden, weil er von einem regionalen Baulöwen Reisen und Bewirtungen angenommen und diesem im Gegenzug Vorteile verschafft hatte. Beim für ihn glimpflich beendeten Disziplinarverfahren gibt es nach PNN-Recherchen einige Ungereimtheiten. Nach Auskunft des Ministeriums wurde das Verfahren nach Paragraph 33(3) Landesdisziplinargesetz eingestellt. Danach darf ein in einem Strafverfahren verurteilter Beamter „wegen desselben Sachverhaltes“ nicht erneut belangt werden, etwa mit einer Kürzung des Ruhegehaltes. Wenn dies so eindeutig wäre, steht die Frage im Raum, warum das Disziplinarverfahren nach dem Strafurteil gegen Giesecke von 2012 dann noch drei Jahre dauerte. Seit der damaligen Abwahl bezieht der Ex-Landrat noch bis Ende seiner regulären Amtszeit im kommenden Jahr 75 Prozent seiner Bezüge, als habe es gar keine Verurteilung wegen Korruption gegeben. Dass andere Auslegungen möglich sind, illustriert ein anderer Fall: Dem wegen Betrug verurteilten früheren Rechnungshof-Vizepräsidenten Arnulf Hülsmann wurden die Bezüge gekürzt, wogegen er sich juristisch wehrt.
Zudem bestätigte das Ministerium, dass im Disziplinarverfahren keine weitergehenden eigenen Ermittlungen über den Strafprozess hinaus geführt worden sind, was ebenfalls möglich gewesen wäre. Dort waren Giesecke 52 Fälle und ein Schaden von rund zehntausend Euro angelastet worden. „Im Disziplinarverfahren waren die Ergebnisse des Strafverfahrens aus disziplinarrechtlicher Sicht zu bewerten.“ Noch merkwürdiger ist die Informationspolitik des Schröter–Ministeriums in dem Fall des früheren Landratskolleg. Die Einstellungsverfügung ist Giesecke am 18. Dezember 2015 zugestellt worden, wie den PNN erklärt wurde. Der Kreistag von Teltow-Fläming aber, immer noch der Dienstherr des Ex-Landrates, erfuhr davon monatelang nichts. „Die Einstellungsverfügung wurde dem Kreistag im Mai dieses Jahres übersandt.“ Und das Ministerium hat eine parlamentarische Anfrage des CDU–Abgeordneten Sven Petke vom 8. Juni 2016 am 13. Juni 2016 – also einen Monat später – nicht korrekt beantwortet. Dort hieß es: „Das Disziplinarverfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und der Kreistag Teltow-Fläming wird über das Ergebnis informiert.“ Th. Metzner
Th. Metzner
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