Brandenburg: Von Tanzauftritt bis Lehrauftrag Viele Justizmitarbeiter haben Nebenjobs
Potsdam - Knapp 180 Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte in Brandenburg hatten oder haben in diesem Jahr einen Nebenjob. Richter machen mit 140 die Mehrheit unter ihnen aus, wie das Justizministerium in Potsdam am Freitag auf Anfrage mitteilte.
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Potsdam - Knapp 180 Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte in Brandenburg hatten oder haben in diesem Jahr einen Nebenjob. Richter machen mit 140 die Mehrheit unter ihnen aus, wie das Justizministerium in Potsdam am Freitag auf Anfrage mitteilte. Was die Gerichte angeht, wird die Liste von den Amtsgerichten mit 42 Richtern mit Nebenjobs angeführt, gefolgt von den Landgerichten mit 27 Richtern. Neben Richtern arbeiten oder arbeiteten 36 Staatsanwälte und Amtsanwälte, die bestimmte Aufgaben von Staatsanwaltschaften bearbeiten, in diesem Jahr nebenher. Als Bezugsgröße zu den Juristen mit Nebenjobs: Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren in Brandenburg insgesamt 779 Richter tätig. Bei den Staatsanwälten und Amtsanwälten waren es 261, wie das Ministerium angab. Bei den Nebenjobs der Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte handelt es sich den Angaben zufolge unter anderem um Autorentätigkeiten für juristische Fachzeitschriften, Aus- und Fortbildung des juristischen Nachwuchses, Rechtskundeunterricht an Schulen oder in Willkommensklassen sowie um Lehraufträge an Hochschulen. Die Nebenjobs seien nicht alle dauerhaft oder bezahlt. Daneben gibt es 65 andere Justizbedienstete an Gerichten und im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwaltes in Brandenburg, die in diesem Jahr nebenher arbeiten oder arbeiteten. Anders als bei den Richtern und Staatsanwälten sind die Tätigkeiten vielfältiger. Zum Beispiel haben sie Jobs im Schnellrestaurant, geben Auftritte in Tanzvereinen, betreiben eine Photovoltaikanlage oder sind als Verkäufer tätig, wie es weiter hieß. Die Nebenjobs müssen in Brandenburg angezeigt werden, wie das Ministerium unter Berufung auf das Landesbeamtengesetz mitteilte. Damit verbunden sei ein Verbotsvorbehalt für den Fall, wenn die Nebentätigkeit die dienstlichen Interessen beeinträchtigt. Eine Genehmigungspflicht gibt es im Land - mit Ausnahme für Nebenjobs als Schiedsrichter, -gutachter oder Schlichter - nicht. Anna Ringle
Anna Ringle
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