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Brandenburg: Vor Gott sind bald alle gleich

Kirchliche Trauung Homosexueller ab 2016

Stand:

Berlin - Die Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) will die Trauung für gleichgeschlechtliche Paare im Frühjahr 2016 einführen. Einen entsprechenden endgültigen Beschluss soll es auf der Frühjahrssynode 2016 geben. Das hat die Landessynode am Samstag einstimmig beschlossen. Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der EKBO. Bis zum Frühjahr 2016 soll die Kirchenleitung die notwendigen liturgischen Ordnungen und Texte für die künftigen Traugottesdienste erarbeiten und die kirchenrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die bisherigen Segnungsgottesdienste für schwule und lesbische Paare mit den Traugottesdiensten für heterosexuelle Paare gleichzustellen.

Die Berliner Kirchenkreise Stadtmitte, Steglitz, Charlottenburg-Wilmersdorf und die Landesjugendversammlung hatten sich für die neue Möglichkeit eingesetzt, um „Menschen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise und in eingetragener Lebenspartnerschaft nicht weiterhin herabzustufen und zu diskriminieren“. Ihr Antrag wurde von der Mehrheit der 114 Synodalen positiv aufgenommen. Auch Bischof Markus Dröge und Martin Germer, der Pfarrer der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, hatten sich dafür starkgemacht. „Meine Erfahrung ist, dass es schon bei den Segnungen für viele Paare ein ganz großes Glück ist, zu erfahren, dass die Kirche solche Handlungen möglich macht“, sagte Germer.

Einige Synodale befürchteten allerdings, dass Traugottesdienste für Homosexuelle in ländlichen Gemeinden auf große Ablehnung stoßen könnten. Deshalb sollen die kommenden zwölf Monate genutzt werden, um in den Gemeinden für die neuen Traugottesdienste zu werben. Auch im Verhältnis zur katholischen Kirche sollen Spannungen abgebaut werden, die das Vorpreschen der evangelischen Kirche auslösen könnte. Denn die Kluft zwischen katholischer und evangelischer Kirche ist beim Thema Ehe und Sexualität eh sehr groß. Die katholische Kirche ringt derzeit mit sich, ob sie wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zulassen soll. Homosexualität gilt als etwas „Ungeordnetes“. Segnungen für schwule oder lesbische Paare sind nicht möglich. Claudia Keller

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