zum Hauptinhalt

Brandenburg: Vorgehen der Polizei in Halbe verteidigt

Lancelle: Daten aus Personenkontrollen werden gelöscht / Ministerium prüft Einzelfälle

Stand:

Potsdam - Innenstaatssekretär Eike Lancelle hat das Vorgehen der Polizei bei dem Neonazi-Aufmarsch und der Gegenkundgebung am Samstag am Soldatenfriedhof in Halbe verteidigt.

Die Personenkontrollen an den Ortseingängen in beiden Lagern seien notwendig gewesen, um einen sicheren Verlauf der Veranstaltungen zu gewährleisten, sagte Lancelle am Dienstag in Potsdam bei einer Sitzung der oppositionellen Linksfraktion im Landtag.

Die Fraktion hatte die scharfen Kontrollen der Gegendemonstranten heftig kritisiert. Einige friedliche Demonstranten seien bis zu einer Stunde aufgehalten worden. Dabei seien ihre Personalien erfasst worden. Lancelle versicherte, dass die Daten noch am Dienstag gelöscht werden. Zudem versprach er eine Einzelfallprüfung, falls Betroffene überzogene Kontrollen zu beklagen hätten. Ergebnisse sollten bei nächsten Sitzung des Innenausschusses in der kommenden Woche vorgestellt werden. Ausschusschef und Linksfraktions-Innenexperte Hans-Jürgen Scharfenberg begrüßte die Bereitschaft zu Nachuntersuchungen. Zugleich betonte er, künftig müssten alle rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung von Nazi-Aufmärschen ausgeschöpft werden.

Nach den Worten von Lancelle lässt das derzeit geltende Recht kein Verbot der Nazi-Aufzüge am größten deutschen Soldatenfriedhof zu. In Halbe waren in den vergangenen Jahren insbesondere am Vortag des Volkstrauertages wiederholt Neonazis aufmarschiert. Verbote der Polizei oder Anmeldungen von Gegendemonstranten für den gleichen Platz in Halbe sind immer wieder vor Gericht gescheitert. Auf dem Waldfriedhof sind rund 23 000 Opfer des Zweiten Weltkriegs begraben.

Im November 2005 hatten rund 2000 Demonstranten friedlich den Zug von etwa 1500 Neonazis zum Waldfriedhof blockiert. Lancelle betonte, das sei eine einmalige Situation gewesen. Die Polizei müsse bei genehmigten Veranstaltungen das Recht auf Versammlungsfreiheit durchsetzen.

Am Samstag sei deshalb eine 100 Meter breite Schutzzone zwischen den Kundgebungen durchgesetzt worden. Künftig sollten die Gegenkundgebungen nach Ansicht von Lancelle auf eine noch breitere Basis als im November 2005 gestellt werden. Mit dem richtigen Motto und mindestens doppelt so vielen Beteiligten räumten die Gerichte den Protesten beim nächsten Mal möglicherweise den Vorrang ein. So könne verhindert werden, dass die Rechtsextremisten bis zum Friedhofsvorplatz vordringen.

Nach den Worten von Lancelle gab es im Vorfeld der Kundgebungen am Samstag Hinweise darauf, dass sich linke Gruppen aus Berlin an den Protesten beteiligen könnten. Die Polizei habe sicher gestellt, dass sowohl auf Seiten der Rechten wie auf Seiten der Gegendemonstranten keine Waffen oder ähnliche Gegenstände nach Halbe gelangten. Der Polizeitaktik sei erfolgreich gewesen. Es habe keine gewalttätigen Auseinandersetzungen gegeben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })