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Brandenburg: Vorwurf der Bestechlichkeit

Frankfurt (Oder) - Der Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Eberswalde, Reinhard Schulz (parteilos), wird neu aufgerollt. Heute muss er sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verantworten, wie ein Gerichtssprecher ankündigte.

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Frankfurt (Oder) - Der Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Eberswalde, Reinhard Schulz (parteilos), wird neu aufgerollt. Heute muss er sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verantworten, wie ein Gerichtssprecher ankündigte. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof dem Revisionsantrag gegen ein Urteil des Potsdamer Landgerichts stattgegeben.

Die Potsdamer Richter hatten den Ex-Bürgermeister im Januar 2006 wegen Untreue und Bestechlichkeit zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schulz 1998 in zwei Fällen insgesamt 190 000 Euro aus der Stadtkasse veruntreut habe, indem er zwei Investoren die Ablösesumme für nicht gebaute Autostellplätze erließ. Zudem soll er von einem österreichischen Bauunternehmer 15 000 Euro Schmiergeld erhalten haben.

Der BGH hob nach Angaben des Frankfurter Gerichtssprechers den Vorwurf der Untreue allerdings auf. Schulz werde nun nur noch Bestechlichkeit vorgeworfen. Dafür sehe das Strafgesetzbuch sechs Monate bis fünf Jahre Haft vor.

Nach dem Potsdamer Prozess war Schulz von Barnim-Landrat Bodo Ihrke (SPD) des Amtes enthoben worden. Im Juli 2006 wurde er bei einem Bürgerentscheid abgewählt. In dem Verfahren wird möglicherweise noch heute eine Entscheidung verkündet. ddp

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