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Brandenburg: Wachsende Kritik an Gesetzesnovelle

Potsdam - Die für den Herbst geplante Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) gerät zunehmend in die Kritik. Nach einer Anhörung zu der Novelle gestern vorm Wissenschaftsausschuss des Landtages fühlt sich die Links-Fraktion in ihrer Kritik bestätigt.

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Potsdam - Die für den Herbst geplante Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) gerät zunehmend in die Kritik. Nach einer Anhörung zu der Novelle gestern vorm Wissenschaftsausschuss des Landtages fühlt sich die Links-Fraktion in ihrer Kritik bestätigt. Die Anhörung habe erheblichen Änderungsbedarf deutlich werden lassen, sagte Peer Jürgens von der Linkspartei. Besonders kritisch an dem Gesetzentwurf seien „sozial unausgewogene und wirklichkeitsfremde“ Regelungen zu Exmatrikulationen bei Überschreitung der Regelstudienzeit. Auch bemängelte Jürgens zusätzliche Zugangshürden für Master-Studiengänge und den drohende Demokratieabbau in den Hochschulen durch die beabsichtigte Freigabe der Organisationsstruktur. Die Kritik von Experten bei der Anhörung bestärke die Linke in ihrer Ablehnung, so Jürgens. Nun erwarte die Linke von der Koalition „erhebliche Änderungen“ am vorliegenden Gesetz.

Bereits im Vorfeld hatte die Brandenburgische Studierendenvertretung (BrandStuVe) bemängelt, dass die Gesetzesnovelle dazu führen könne, dass Studierende nicht mehr wie bisher in den Gremien der Hochschulverwaltung vertreten sind. „Als größte Gruppe an der Hochschule müssen Studierende mitbestimmen dürfen“, hieß es von den Studierendenvertretern.

„Wichtige Entscheidungen müssen demokratisch innerhalb der Hochschulen getroffen werden“, fordert Malte Clausen vom AStA der Universität Potsdam. Sahra Damus vom AStA der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder kritisierte zusätzliche Hürden beim Masterzugang. „Wir brauchen in Brandenburg keine restriktiven Regelungen, die jungen Menschen künstlich ihren weiteren Ausbildungsweg versperrt, sondern sollten uns an der Berliner Hochschulgesetzgebung orientieren.“ Zur geplanten Exmatrikulation nach Überschreitung von Fristen, sagte Matthias Wernicke vom AStA der Universität Potsdam: „Exmatrikulation bedeutet für die Betroffenen den gewählten Studiengang im gesamten Bundesgebiet nie wieder aufnehmen und somit den Berufswunsch möglicherweise nie realisieren zu können.“ Kix

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