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Brandenburg: Wahlleiter für Zulassung der Berliner WASG

Berlin - Die WASG kann voraussichtlich an der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 17. September teilnehmen.

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Berlin - Die WASG kann voraussichtlich an der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 17. September teilnehmen. Der Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás empfiehlt in einem Rechtsgutachten, die Kandidatur des Landesverbandes – gegen den Willen der Bundes-WASG – zuzulassen. Demnach kann die Beteiligungsanzeige für die Wahl nur von der Körperschaft zurückgezogen werden, die sie eingereicht hat – also von der Berliner WASG. Der Landeswahlausschuss, der morgen tagt, wird dieser Empfehlung dem Vernehmen nach mehrheitlich zustimmen. Im Gutachten wird auf das Organisationsprinzip demokratischer Parteien verwiesen, also auf die Entscheidungsfindung der Gremien von unten nach oben. Die Amtsenthebung der Berliner WASG-Führung und Erklärungen von Beauftragten des Bundesvorstandes reichten nicht aus, um die Anmeldung zur Wahl zurückzuziehen. Eine solche Entscheidung bedürfe der Legitimation durch die Mitglieder der Berliner WASG. „Nur wenn der Landesverband aufgelöst worden wäre, hätte ich nichts mehr zu entscheiden“, sagte von Puskás dieser Zeitung. za

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