Brandenburg: Wahlplakat: AfD bekommt Ärger mit Datenschutz
Potsdam - Die Brandenburger AfD bekommt mit der Aufforderung zur Videoüberwachung ihrer Wahlplakate Ärger mit der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge. Das berichtete die „Lausitzer Rundschau“ am Wochenende.
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Potsdam - Die Brandenburger AfD bekommt mit der Aufforderung zur Videoüberwachung ihrer Wahlplakate Ärger mit der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge. Das berichtete die „Lausitzer Rundschau“ am Wochenende. Der AfD-Landtagsabgeordnete Franz Wiese hatte wegen der massiven Zerstörung von Wahlplakaten erklärt, er werde „eine Kamera und 50 Euro Taschengeld“ spendieren, wenn sich Anwohner mit DSL-Anschluss und Blick auf eine Laterne als Plakat-Paten für die Überwachung zur Verfügung stellen. Mit Beweisfoto und dem „schnellen Draht zur Polizei“ wolle man die Täter schnappen. Ein Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten erklärte jedoch, zwar könne die AfD ein „möglicherweise berechtigtes Interesse am Schutz der Wahlplakate vor Beschädigung oder Diebstahl“ haben, jedoch dürften Anwohner eine Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum nicht in Eigenregie vornehmen. Wer dem Aufruf der AfD folge, würde „gegen das Datenschutzrecht verstoßen und hätte unter Umständen mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen“, sagte der Sprecher. Würden die Anwohner im schriftlichen Auftrag der AfD handeln, dann wäre die Partei für die Einhaltung der „strengen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum verantwortlich“. Der Sprecher äußerte Zweifel, ob diese Videoüberwachung „überhaupt im Einzelfall zulässig wäre“. Die Landesdatenschutzbeauftragte Hartge werde nun die AfD zu einer Stellungnahme auffordern. axf
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