Brandenburg: WASG darf gewählt werden
Einstimmiges Votum des Landeswahlausschusses
Stand:
Berlin - Die Entscheidung war eindeutig, auch wenn sich die PDS-Vertreterin im Berliner Landeswahlausschuss, Sylvia Müller, für befangen erklärte und nicht an der Abstimmung teilnahm. Die Berliner WASG, so das einstimmige Votum des Ausschusses, darf an der Abgeordnetenhauswahl am 17. September teilnehmen.
Die Beteiligungsanzeige, sagte der Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás, sei durch eine Urabstimmung und den Landesparteitag legitimiert. Anderslautende Erklärungen des WASG-Bundesvorstands könnten daran nichts ändern. Der Vertreter der Bundespartei, Anwalt Ulf Wende, stand auf verlorenem Posten. Er kritisierte die Entscheidung des Landgerichts, das die Amtsenthebung des WASG-Landesvorstandes durch die Bundesspitze am Mittwoch außer Kraft gesetzt hatte. Damit habe das Gericht „schwerwiegend rechtswidrig“ in die Belange der WASG eingegriffen. Wende kündigte Beschwerde vor dem Kammergericht an.
Der Anwalt des WASG-Landesverbands, Hans-Joachim Ehrig, erinnerte daran, „dass es nicht nur das gute Recht, sondern die Pflicht jeder Partei ist, sich an Wahlen zu beteiligen“. Es sei absurd, eine solche Entscheidung als Verstoß gegen innerparteiliche Regeln zu ahnden. Der FDP-Vertreter im Ausschuss, Alexander Pokorny, setzte noch eins drauf. „Meines Wissens reicht die Legitimationskette in demokratischen Parteien von unten nach oben, nicht von außen nach innen.“ Nach einer halben Stunde war die Sache klar. Die WASG darf teilnehmen. Landeschefin Lucy Redler gab sich kämpferisch: „Wir treten gegen CDU, FDP und den rot-roten Senat an.“ za
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