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Brandenburg: Wasserstadt in Schulden versunken

Land muss 112 Millionen Euro für verlustreiche Grundstücksgeschäfte zahlen

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Die Berliner Entwicklungsgebiete werden für den Senat noch teurer. 112 Millionen Euro muss das Land zusätzlich aus Verlusten übernehmen, die aus Grundstücksgeschäften in der Wasserstadt Oberhavel in Spandau entstanden sind. Die Summe ist bisher noch nicht in der Schlussrechnung der Entwicklungsgebiete berücksichtigt, die derzeit erstellt wird. Schätzungen gehen bisher von Verlusten um 1,2 Milliarden Euro aus, die das Land am Ende schultern muss.

Manuela Damianakis, Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung, bestätigt die Informationen des Tagesspiegels: „Wir müssen diese 16 Jahre alten Lasten übernehmen.“ Das sei schmerzlich, aber nicht mehr zu ändern.

Die fünf Entwicklungsgebiete hatte der Senat zu Beginn der 1990er Jahre festgesetzt, um den nach dem  Mauerfall erwarteten hunderttausenden Zuzüglern attraktiven Wohnraum anzubieten. So wurden an der Oberhavel in Spandau, auf dem alten Schlachthof in Prenzlauer Berg, in Biesdorf oder an der Rummelsburger Bucht mit enormen Aufwand riesige Wohngebiete entwickelt. Allein, die Zuzügler blieben aus.

Die zusätzlichen 112 Millionen Euro sind aus Geschäften der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Wasserstadt Oberhavel (GEG) entstanden. Diese Gesellschaft haben das Land Berlin und die Landesbank Anfang der 1990er Jahre gegründet, eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem landeseigenen Entwicklungsträger Wasserstadt und der GEG wurde offenbar so schwammig formuliert, dass sich beide ab 1998 darüber stritten, wer die Verluste tragen muss.

In einem ersten Gerichtsverfahren vor dem Landgericht setzte sich die Wasserstadt 2004 mit der Auffassung durch, dass es sich bei der GEG um eine wirtschaftlich eigenständige Entwicklungsgesellschaft handele, die auch eigenverantwortlich agiere. Die GEG ging in Revision und erreichte im Juli 2006 ein anderes Urteil vor dem Berliner Kammergericht. Dieses sah sehr wohl die Wasserstadt in der Pflicht, da die GEG in ihrem Auftrag gehandelt habe. Gegen das Urteil ließ die Kammer keine Revision zu.

Die Wasserstadt versuchte gegen die Nichtzulassung weiterer Rechtsmittel vor dem Bundesgerichtshof Beschwerde einzulegen. Doch der BGH entschied jetzt: Es wird keine Revision geben. Das Urteil hat Bestand. Berlin muss zahlen, weil die Entwicklungsgesellschaft Wasserstadt derzeit liquidiert wird und alle Folgekosten das Land trägt. „Wir hatten eine durch ein Rechtsgutachten gestützte andere Auffassung, konnten uns aber nicht durchsetzten“, sagt Damianakis

Empfänger der geschätzt 112 Millionen Euro ist die Landesbank, deren mehrheitliche Tochter die GEG war. Nach Informationen des Tagesspiegels ist diese Summe nicht durch die Risikoabschirmung des Landes Berlin abgedeckt. Im Gegenzug für die 112 Millionen Euro erhält Berlin übrigens Grundstücke im Wert von zwölf Millionen Euro zurück. Für diese dürfte sich wohl in absehbarer Zeit niemand interessieren. Matthias Oloew

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