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Brandenburg: Weitere Ermittlungen gegen JVA-Aufseher?

Nebenklage: Staatsanwaltschaft handelte rechtswidrig

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Potsdam - Im Prozess um die mutmaßliche Misshandlung eines Häftlings durch Gefängnis-Aufseher muss die Staatsanwaltschaft der Nebenklage zufolge nun doch Auskunft über mögliche weitere Ermittlungsverfahren gegen den Hauptangeklagten geben. Die zuständige Kammer am Potsdamer Landgericht habe es als „rechtswidrig“ bezeichnet, dass die Staatsanwaltschaft dies bisher abgelehnt hatte, sagte der Vertreter der Nebenklage, Ulrich Dost, am Freitag. Damit war das Gericht einem entsprechenden Antrag der Nebenklage gefolgt.

Dost sagte: „Das hat für das Verfahren schon eine Bedeutung, was die Glaubwürdigkeit des Angeklagten angeht.“ Die Nebenklage wolle herausfinden, ob gegen den Gefängnis-Aufseher wegen möglicher weiterer Misshandlungen von Häftlingen ermittelt werde. Die Staatsanwaltschaft hatte die Auskünfte laut Nebenklage bisher auch mit Verweisen auf den Datenschutz verweigert.

Angeklagt sind 13 Bedienstete der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel. Die elf Männer und zwei Frauen im Alter von 37 bis 53 Jahren sollen am 4. und 5. März 1999 einen Gefangenen mehrfach heftig geschlagen haben. Die Angeklagten, denen unter anderem Körperverletzung im Amt vorgeworfen wird, bestreiten die Vorwürfe.

Der Prozess war am Mittwoch nach rund zweiwöchiger Pause fortgesetzt worden. Es ging erneut um eine mögliche Beeinflussung eines als Zeugen geladenen Häftlings der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel durch einen angeklagten Bediensteten. Dessen Vorgesetzter sagte, der 44-Jährige habe „in keinem Fall jemanden bedroht“. Der Angeklagte habe mit dem Häftling lediglich über den laufenden Prozess gesprochen.

Der als Zeuge geladene Häftling hatte zuvor berichtet, er habe im Februar einen ehemaligen Mitgefangenen von einer Aussage in dem Prozess abbringen wollen. Auf die Frage, ob er dazu in dem Gespräch mit dem JVA-Aufseher den Auftrag bekommen habe, hatte er gesagt: „Das hätte man so auffassen können.“ Der Prozess wird am 21. Mai fortgesetzt. dpa

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