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HINTERGRUND: Welche Hunde verboten sind

VERORDNUNGBrandenburgs Hundehalterverordnung regelt Bedingungen für Halten, Führen, Ausbildung und Zucht von Hunden. Generell müssen Hunde so geführt werden, dass sie nicht zu einer Gefahr werden können und ständig beaufsichtigt werden.

Stand:

VERORDNUNG

Brandenburgs Hundehalterverordnung regelt Bedingungen für Halten, Führen, Ausbildung und Zucht von Hunden. Generell müssen Hunde so geführt werden, dass sie nicht zu einer Gefahr werden können und ständig beaufsichtigt werden. Für gefährliche Hunde gilt ein Maulkorbzwang, ausdrücklich auch in Hundeauslaufgebieten. Das Führen von gefährlichen Hunden ist an Bedingungen geknüpft: Sachkunde, Zuverlässigkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren.

RASSE-LISTE

Die Rasse-Liste führt „unwiderleglich gefährliche Hunde“ auf, deren Haltung und Zucht verboten ist. Dazu zählen: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Daneben gibt es widerleglich gefährliche Hunde, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt, die durch ein Negativzeugnis widerlegt werden kann. Diese Hunde bedürfen für Haltung und Zucht einer Erlaubnis. Daran sind Sachkunde und Zuverlässigkeit des Halters geknüpft. Hunde mit Negativzeugnis müssen durch eine grüne Plakette am Halsband gekennzeichnet werden.axf

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