zum Hauptinhalt
"Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen", erklärte Finanzminister Christian Görke (Linke).

© dpa

"Weihnachtsfrieden" in Brandenburg: Wenn der Gerichtsvollzieher kein Mal klingelt

Brandenburgs Finanzämter wahren vom 21. bis zum 30. Dezember den "Weihnachtsfrieden", es werden also in der Zeit keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ganz verzichten will das Finanzministerium auf Forderungen aber nicht.

Stand:

Potsdam - Säumige Brandenburger Steuerzahler müssen zu Weihnachten keinen Besuch vom Gerichtsvollzieher fürchten: Auch in diesem Jahr werden Brandenburgs Finanzämter den "Weihnachtsfrieden" vom 21. Dezember bis einschließlich 30. Dezember wahren, wie das Finanzministerium am Montag mitteilte. "Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen", erklärte Finanzminister Christian Görke (Linke). Daher würden für diese Zeit Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt.

Ganz verzichten will das Ministerium auf Forderungen aber nicht: Daher werden trotz des "Weihnachtsfriedens" Rückstände eingetrieben, bei denen Verjährung droht. Außerdem sollten die Bürger auch in der Weihnachtszeit ihre Steuern pünktlich entrichten, um Säumniszuschläge zu vermeiden, mahnte Görke. Deshalb könnten die Finanzämter auch im "Weihnachtsfrieden" Mahnbescheide zustellen. Steuerbescheide werden ebenfalls verschickt, um Erstattungen nicht zu verzögern. (dpa)

Klaus Peters

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })