HINTERGRUND: Wer darf kaufen und was darf das Auto kosten?
Laut der „Richtlinie über die Beschaffung, Haltung, Nutzung und Aussonderung von Dienstkraftfahrzeugen im Land Brandenburg“ werden ausschließlich „Mitgliedern der Landesregierung, Staatssekretären und den diesen besoldungsrechtlich gleichgestellten Beamten..
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Laut der „Richtlinie über die Beschaffung, Haltung, Nutzung und Aussonderung von Dienstkraftfahrzeugen im Land Brandenburg“ werden ausschließlich „Mitgliedern der Landesregierung, Staatssekretären und den diesen besoldungsrechtlich gleichgestellten Beamten...Dienstkraftfahrzeuge zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung zugewiesen“. Dazu gehören auch der LKA-Chef, Polizei- und Gerichtspräsidenten und der Generalstaatsanwalt des Landes.
Bei Leasing-Fahrzeugen dürfen die Raten die „monatliche maximale Leasingrate“ nicht überschreiten. Derzeit beträgt diese 245 Euro. Ermittelt wird die Maximalrate durch eine Kosten-Nutzen-Analyse des Landesfinanzministeriums. Die Preisobergrenzen für Kauffahrzeuge werden mit dem jährlichen Haushaltsaufstellungs-Rundschreiben des Finanzministeriums festgelegt.
Beschafft werden Fahrzeuge „für den allgemeinen Fahrbetrieb“ nur von der „obersten Landesbehörde“. Grundsätzlich dürfen „nur fabrikneue Dienstkraftfahrzeuge in der ab Werk lieferbaren Serienausstattung“ beschafft werden. Ein „Autoradio in einfacher Ausführung“ darf mitbestellt werden.
Zubehör „über die serienmäßige Ausstattung“ hinaus darf nur beschafft werden, wenn es entweder die Verkehrs- und Betriebssicherheit „wesentlich verbessert“, oder aber „für den Einsatz- und Verwendungszweck zwingend erforderlich“ ist. mat
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