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Brandenburg: Wieder Niederlage für die Bundeswehr

Im Bombodrom-Streit entschied das Oberwaltungsgericht: Gemeinden müssen gehört werden

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Im Bombodrom-Streit entschied das Oberwaltungsgericht: Gemeinden müssen gehört werden Frankfurt (Oder) - Das Bundesverteidigungsministerium hat im Rechtsstreit um den Luft-Boden-Schießplatz „Bombodrom“ eine erneute Niederlage erlitten. Vor einer Entscheidung über die militärische Weiternutzung des Geländes in der Kyritz-Ruppiner Heide hätten Gemeinden angehört werden müssen, die in ihrer Planungshoheit durch Lärm betroffen seien, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Brandenburg am Mittwoch in Frankfurt (Oder) mit. Dies sei im Fall der Gemeinde Lärz (Müritz) nicht erfolgt.Das OVG wies damit die Beschwerde der Bundesrepublik gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam zurück. Der OVG-Beschluss ist rechtskräftig. Nun muss das Verwaltungsgericht Potsdam über die Klage der Gemeinde entscheiden. Gegen die Entscheidung des Verteidigungsministeriums, das Gelände als Luft-Boden-Schießplatz zu nutzen, hatte unter anderem die Gemeinde Lärz beim Verwaltungsgericht Potsdam geklagt. Am 6. August 2003 hatte das Ministerium die „sofortige Vollziehung“ seiner Entscheidung vom 9. Juli angeordnet. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hatten die Potsdamer Richter die aufschiebende Wirkung der Klage der Gemeinde Lärz wiederhergestellt. Daraufhin durfte das Gelände einstweilen nicht militärisch genutzt werden. Dagegen hatte die Bundesregierung Beschwerde beim OVG.eingelegt. Der Gemeinde stehe ein Anhörungsrecht zu, argumentierte jedoch der 3. Senat des OVG. Die Gemeinde wolle das nur vier Kilometer von dem Militärplatz gelegene Gebiet touristisch nutzen. Das OVG nahm an, dass die Gemeinde durch den von Düsenjets verursachten Lärm in ihrer Planungshoheit betroffen werde. Das OVG habe bestätigt, dass die Lärmberechnung des Verteidigungsministeriums „erheblichen Zweifeln unterliegt“ und nicht das wirkliche Ausmaß der Belastung der Bevölkerung wiedergebe, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger mit. „Für die Gegner des Bombodroms ist dies ein entscheidender Durchbruch nach insgesamt 16 gewonnenen Prozessen und langen politischen Kämpfen.“ Der Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) sei aufgefordert, das „törichte Projekt“ nunmehr endgültig aufzugeben. Die Bürgerinitiative Freie Heide rief Struck und die Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, Harald Ringstorff und Matthias Platzeck (beide SPD), zu einem baldigen Treffen auf. Struck habe zugesichert, dass er bei weiteren gerichtlichen Bestätigungen des Übungsverbots durch Einstweilige Verfügungen zu weiteren Gesprächen bereit sei, so die Initiative. Dabei sollte aus ihrer Sicht die zivile Nutzung endlich dauerhaft festgelegt werden. dpa/PNN OVG-Beschluss vom 27.12.2004; Aktenzeichen: 3 B 337/03

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