Brandenburg: Windräder: Erlass sorgt für Irritationen
Potsdam - In Brandenburg dürfen auch künftig keine Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten errichtet werden. Das stellte das Umweltministerium am Montag in Potsdam klar.
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Potsdam - In Brandenburg dürfen auch künftig keine Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten errichtet werden. Das stellte das Umweltministerium am Montag in Potsdam klar. Zuvor hatte die brandenburgische Volksinitiative „Windrad“, ein Bündnis aus 19 Bürgerinitiativen, in einem Brief an Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) angekündigt, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen einen Erlass der Landesregierung aus der vergangenen Woche zu erwägen, der Beschränkungen für den Neubau von Windrädern lockern soll. Mit dem Erlass vernichte die Regierung Fauna und Flora und zerstöre „nach und nach die Lebensmöglichkeiten von uns Menschen“, kritisierten die Windrad-Gegner.
Der geplante Erlass von Umweltministerin Anita Tack (Linke) lasse zwar deren Bau in Schutzgebieten zu, sagte Ministeriumssprecherin Alrun Kaune-Nüßlein gestern, Naturschutzgebiete seien davon aber ausgeschlossen. Sie verwies dabei auf den Entwurf des Erlasses. Darin wird auf Paragraf 23 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes Bezug genommen. Danach dienen Naturschutzgebiete „vorrangig der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Die Ausweisung von „Windeignungsgebieten“ sei „grundsätzlich nicht mit den Schutzzielen für Naturschutzgebiete zu vereinbaren“.
In Landschaftsschutzgebieten hingegen können Windräder unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden. Im Erlassentwurf heißt es, in Randlagen oder „in Bereichen, in denen ein weniger hochwertiges Landschaftsbild oder bereits Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen“, könnten nach Einzelfallprüfungen „Windeignungsgebiete“ ausgewiesen werden. dapd
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