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BER UND FLUGHAFEN TEGEL: Wo Mehdorn irrt

KLARE VERHÄLTNISSEIm Interview mit den PNN (Seite 13, 14) beklagt Flughafenchef Hartmut Mehdorn, dass die Zusammenarbeit aller Beteiligten beim Bau des Flughafens BER auch daran kranke, dass man so viele Gesellschafter habe. Bei den beiden größten deutschen Flughäfen sei das anders: „Frankfurt hat Hessen, München hat Bayern.

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KLARE VERHÄLTNISSE

Im Interview mit den PNN (Seite 13, 14) beklagt Flughafenchef Hartmut Mehdorn, dass die Zusammenarbeit aller Beteiligten beim Bau des Flughafens BER auch daran kranke, dass man so viele Gesellschafter habe. Bei den beiden größten deutschen Flughäfen sei das anders: „Frankfurt hat Hessen, München hat Bayern. Wir haben drei Gesellschafter.“ Das ist falsch. Aus den öffentlich einsehbaren Selbstdarstellungen der genannten Flughäfen geht hervor: Die Flughafen München GmbH hat drei Gesellschafter, nämlich den Freistaat Bayern mit 51 Prozent, die Bundesrepublik Deutschland mit 26 Prozent und und die Stadt München mit 23 Prozent. Die Fraport AG hat als Aktiengesellschaft eine andere Struktur, aber die drei größten Aktionäre sind das Land Hessen mit 31,37 Prozent, die Stadtwerke Frankfurt mit 20,03 Prozent und die Deutsche Lufthansa mit 8,46 Prozent.

TEGEL-LÄRMSCHUTZ

Für Hartmut Mehdorn ist klar: Die strengeren Vorschriften beim Lärmschutz am Flughafen Tegel greifen erst 2019, das sagt er im Interview. Bis dahin sollte sogar der BER in Betrieb sein. Allerdings ist die Frist umstritten. 2007 war das Fluglärmschutzgesetz geändert worden. Demnach mussten die Flughäfen ihren Lärmschutz bis Ende 2009 neu festlegen. Dabei gab es eine „Lex Tegel“: Für Flughäfen, die geschlossen werden sollten, gab es eine auf zehn Jahre angelegte Ausnahmeregelung, wonach die strengeren Vorgaben nicht galten. Strittig ist, ob die Zehn-Jahres-Frist mit dem Verabschieden des Gesetzes begonnen hat oder erst Ende 2009, als die Richtwerte neu festgesetzt sein mussten. Nach Ansicht der Senatsverkehrsverwaltung greift das geänderte Fluglärmschutzkonzept in Tegel sogar auf Dauer nicht, da der Schließungsbeschluss für Tegel längst vorliege – spätestens ein halbes Jahr nach der Inbetriebnahme der neuen und der verlängerten alten Start- und Landebahn am BER. Das letzte Wort könnten hier Gerichte haben, wenn es bis zur BER-Eröffnung noch lange dauert. kt/lvt

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