Brandenburg: Zwei Länder, ein Grundbuchamt
Brandenburgs Justizministerin schlägt weitere Behördenfusion mit Berlin vor
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Brandenburgs Justizministerin schlägt weitere Behördenfusion mit Berlin vor Potsdam - Justizministerin Beate Blechinger (CDU) hat gestern überraschend ein „zentrales Grundbuchamt“ für Berlin- Brandenburg angeregt. Es könnte wie das für 2006 geplante gemeinsame Mahngericht Synergieeffekte bringen, erklärte Blechinger. Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) bekundete Interesse: Die Kooperation mit Brandenburgs Justizministerium habe sich bei der Zusammenlegung der Justizprüfungsämter, der Bildung gemeinsamer Fachobergerichte und der Vorbereitung eines zentralen Mahngerichts als „sehr gut“ erwiesen. Auf Grund dessen prüfe man „auch mit großem Interesse die Möglichkeit eines einheitlichen Grundbuchamts“. Oberste Maxime würden dabei Bürgerfreundlichkeit, kurze Wege und ein jederzeitiger Zugriff auf die Grundakten sein. Hier könnte es Probleme geben: Denn während das gemeinsame Mahngericht nach dem im Entwurf vorliegenden Staatsvertrag in Berlin sitzen soll, möchte Blechinger ein einheitliches Grundbuchamt in Brandenburg ansiedeln. Als denkbaren Standort nannte sie die frühere sowjetische Militärstadt Wünsdorf, wo Liegenschaften leer stehen. Auf die Bürger kämen keine zusätzlichen Wege zu: Dank des elektronischen Grundbuchs könne man die Akten an jedem Amtsgericht einsehen. Anlass für den Vorstoß Blechingers ist die geplante Straffung der Gerichtsstrukturen in Brandenburg: Wie berichtet soll die Zahl der Amtsgerichte um sieben auf 18 reduziert werden. Voraussetzung ist laut Blechinger allerdings, dass die derzeit an jedem der 25 Amtsgerichte bestehenden Grundbuchämter ausgegliedert werden: Anderenfalls wären aufwändige Baumaßnahmen zur Unterbringung der fusionierten Amtsgerichte erforderlich, was aus Kostengründen nicht zu vertreten sei, so Blechinger. Überhaupt musste die Ministerin einräumen, dass bei der beabsichtigten Straffung der Gerichtsstrukturen viele Fragen noch nicht geklärt sind. So könne derzeit niemand sagen, „ob sich die Fusionen wirklich rechnen werden“. Eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse durch das Finanzministerium stehe noch aus. Berücksichtigt werden müsse dabei, welcher Bauaufwand erforderlich ist und ob es Nachnutzungen für zu schließende Gerichte gebe. Das Justizministerium verhehlt nicht, dass Gerichtsgebäude „nur unter sehr günstigen Umständen“ für andere Verwaltungszwecke oder auf dem freien Markt verwertbar seien. Personaleinsparungen schloss Blechinger schon deshalb aus, weil bis 2009 Landesbedienstete nicht gekündigt werden können. Der Zeitplan für die Gerichtsfusionen ist daher laut Blechinger völlig offen. Wo kaum Umbauarbeiten erforderlich sind, könne man Gerichte in ein bis zwei Jahren zusammenlegen, in anderen Fällen werde es sehr viel länger dauern, sagte Blechinger. Gleichwohl will die Ministerin in einigen Fällen geplante oder begonnene Baumaßnahmen stoppen, bis geklärt ist, ob und wie ihr Konzept umgesetzt wird.
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