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Brandenburg: Zweieinhalb Jahre Haft für Autozündler

Berlin - Die Justiz reagierte schnell und spürbar: Nur zwei Monate nach seiner Verhaftung wurde ein Autobrandstifter zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 25-jährige Tobias P.

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Berlin - Die Justiz reagierte schnell und spürbar: Nur zwei Monate nach seiner Verhaftung wurde ein Autobrandstifter zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 25-jährige Tobias P. war auf frischer Tat gefasst worden. Im Minutentakt hatte er in Berlin-Mitte drei Fahrzeuge angezündet. Es sei legitim, politisch gegen den „motorisierten Individualverkehr“ zu opponieren. Wer aber mit Brandanschlägen Terror verübe, begehe ein schwerwiegendes Verbrechen, sagte Richter Manfred Seiffe.

Tobias P. hatte sich im Prozess zwar geständig, aber nicht redselig gezeigt. Über seinen Verteidiger gab er zwar alles zu, zu möglichen Motiven oder Umständen der Tat aber kein Wort. Ein Schuldspruch lag von Anfang an in der Luft, da die Beweislage sehr gut war. Der Brandstifter ist freiberuflicher Fotograf. Er war Polizisten am frühen Morgen des 24. September aufgefallen. Zivilfahnder verfolgten ihn und beobachteten seine Taten. Der Verdächtige kam in Untersuchungshaft, nicht das erste Mal. Tobias P. war bereits im November 2009 in der Nähe eines brennenden Autos festgenommen worden. Die linke Szene mobilisierte daraufhin Protestveranstaltungen. Tobias P., Sohn eines Ex-Kommunalpolitikers der Linkspartei, kam nach 40 Tagen frei. Der Verdacht hatte sich nicht erhärten lassen. Die Staatsanwältin hatte jetzt zwei Jahre und zehn Monate Haft gegen P. verlangt. Weil P. laut Gutachten erheblich angetrunken war, ging das Gericht von verminderten Schuldfähigkeit aus. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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