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Georg Friedrich Prinz von Preußen

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Klage wegen Inventar und Entschädigung: Verwaltungsgericht Potsdam stellt Verfahren der Hohenzollern ein

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Verfahren der Hohenzollern eingestellt. Die müssen die Kosten tragen.

Nach der Rücknahme von zwei Klagen der Hohenzollern auf Entschädigung für enteignete Schlösser und Inventar in Millionenhöhe hat das Verwaltungsgericht Potsdam die Verfahren eingestellt. Auch der Beklagte – das Finanzministerium Brandenburg – habe den Rechtsstreit jeweils für in der Hauptsache erledigt erklärt, teilte das Gericht am Mittwochabend mit. Es verwies auf Beschlüsse vom Montag. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung am 13. Juni 2023 sei aufgehoben worden. (Az. VG 1 K 885/22 und VG 1 K 1702/22)

Hohenzollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen hatte Anfang März mitgeteilt, die beiden Klagen gegen das Finanzministerium zurückgezogen zu haben. Nach Gerichtsangaben vom Mittwoch wurden die Kosten der Verfahren jeweils dem Kläger auferlegt.

Der Bund sowie die Länder Brandenburg und Berlin verhandeln mit den Hohenzollern seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen. Nach dem Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System „erheblichen Vorschub geleistet hat“. In dieser Frage ist die Rolle des Urgroßvaters Wilhelm Kronprinz von Preußen (1882-1951) entscheidend.

Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg den seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wie das Schloss Rheinsberg, das Krongut Bornstedt und etliche Villen in Potsdam wieder aufgenommen hat. Nach Angaben von Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle von März ist nach Rücknahme der Klagen der Weg für Verhandlungen wieder frei.

Brandenburg hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen hatten die Hohenzollern geklagt. Es ging um 1,2 Millionen Euro.

In der zweiten Klage ging es unter anderem um Inventar aus den Schlössern Rheinsberg und Cecilienhof in Potsdam. Auch in diesem Fall hatte das Land eine Entschädigung mit derselben Begründung abgelehnt. (dpa)

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