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1. und 3. Advent: Potsdamer Handel darf sonntags öffnen
Zwei Adventssonntage werden in Potsdam verkaufsoffen. Allerdings beschränkt sich die Öffnung auf bestimmte Straßen rund um den Weihnachtsmarkt.
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Potsdamer Geschäfte dürfen, zumindest in bestimmten Straßen, auch an den Sonntagen des 1. und 3. Advent zwischen 13 und 20 Uhr öffnen. Die Stadtverordneten haben am Mittwoch zwei entsprechenden Anträgen der Verwaltung zugestimmt. Die Sonntagsöffnung ist laut brandenburgischem Ladenöffnungsgesetz nur an fünf Sonn- oder Feiertagen und aus Anlass besonderer Ereignisse möglich. Die Stadtverwaltung begründet die Öffnung an den beiden Adventssonntagen mit dem innerstädtischen Weihnachtsmarkt und dem Babelsberger Pendant auf dem Weberplatz.
Nach mehreren erfolgreichen Klagen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen eine zu ausufernde Sonntagsöffnung hat die Stadt das beantragte Gebiet im Zentrum im Vergleich zu 2023 noch einmal etwas verkleinert. In diesem Jahr plant Verdi nach eigenen Angaben aufgrund des „eingeschränkten Ausmaßes“ und der damit verbundenen geringen Erfolgsaussichten einer Klage kein juristisches Vorgehen gegen die verkaufsoffenen Sonntage.
Über die Details des diesjährigen Weihnachtsmarkts in der Innenstadt informieren Verwaltung und die Betreiberfirma Coex die Händler am Montag (11.11.). Bei der Veranstaltung im Potsdam Lab soll laut Einladung auch das Sicherheitskonzept vorgestellt werden. Der Markt findet von 25. November bis 29. Dezember auf dem Bassinplatz, dem Luisenplatz und mit einigen locker angeordneten Buden in der Brandenburger Straße statt.
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