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Aus dem GERICHTSSAAL: 15 Monate für rechten Intensivtäter

Marcus Sch., bereits für den Tram-Überfall verurteilt, stand erneut vor Gericht

Stand:

Marcus Sch. (33) hat 21 Vorstrafen, meist wegen Schlägereien und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Erst Ende April wurde der stadtbekannte Rechte wegen der Beteiligung am so genannten Tram-Überfall auf zwei Studenten vor der Bäckerei Braune vom Landgericht zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Vorgestern saß er erneut auf der Anklagebank, vorgeführt aus der Justizvollzugsanstalt Brandenburg. Die Staatsanwältin verlas zwei weitere Anklagen. So soll Marcus Sch. am 13. Juni 2005 aus einer Gruppe Gleichgesinnter heraus in der Kunersdorfer Straße einen 21-Jährigen aufgefordert haben, seinen Jackenaufnäher mit der Aufschrift „Destroy facism“ (Den Faschismus zerstören) herauszugeben, den Potsdamer, der sich anfangs weigerte, ins Gesicht geschlagen haben. Am 26. Juni vorigen Jahres soll der von der Polizei als Intensivtäter Geführte in einem Bus einen 18-Jährigen so gewürgt haben, dass ihm die Luft wegblieb, er deutliche Striemen am Hals davontrug.

„Der Angeklagte sagte, ich solle den Aufnäher abmachen, sonst würde ich nicht mehr lange hier stehen“, erzählte Alexander D. im Zeugenstand. „Dann versetzte er mir einen Schlag auf die Wange. Die anderen standen um mich herum.“ Aus Angst vor weiteren Tätlichkeiten sei er der Forderung nachgekommen. „Das war schon eine bedrohliche Situation“, schätzte der Restaurantfachmann, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, ein. Noch heute habe er Probleme, alleine durch die Straßen zu gehen. Die Jacke, an der der bewusste Aufnäher prangte, habe er seitdem nicht mehr getragen. Marcus Sch. bestritt jegliche Tätlichkeit.

„Die Straßenbahn war entgleist. Ich bin an der Waldstraße in einen Bus umgestiegen“, erinnerte sich David R. an die Vorgänge, die dem zweiten Anklagepunkt zugrunde liegen. „In dem Bus saß ein Afrikaner mit seinen beiden Kindern. Der Angeklagte und zwei seiner Kumpels gesellten sich dazu. Sie fingen an, ausländerfeindlich herumzupöbeln.“ Als er sich derartige Parolen verbat, habe ihn Marcus Sch. mit einer Hand am Hals gepackt und mindestens zehn Sekunden lang gewürgt. „Dabei sagte er, er lasse sich von keinem vorschreiben, was er zu tun habe“, so der ebenfalls als Nebenkläger Auftretende. „Der Angeklagte diskutierte mit David herum. Dann ging er ihm an den Hals. Das war eine ganz schön gefährliche Situation“, schätzte eine Bekannte des Opfers ein. Marcus Sch. wiegelte ab, beteuerte, er habe David R. lediglich auf seinen Sitz zurückgedrückt, ihn dabei versehentlich am Hals gestreift. Das Gericht glaubte den Zeugen. Das Urteil: 15 Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung sowie einfacher Körperverletzung. Hoga

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