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Aus dem GERICHTSSAAL: 1500 Euro Buße für Rückenwind-Chef

Fördergelder des Justizministeriums zweckentfremdet eingesetzt? Anklage ging von Betrug aus

Stand:

Hat der langjährige Geschäftsführer des gemeinnützigen Vereins Rückenwind öffentliche Fördergelder zweckentfremdet eingesetzt oder nicht? Die Staatsanwaltschaft wirft Michael B. (60) vor, beim Justizministerium des Landes Brandenburg eine Förderung für zwei halbe Betreuerstellen beantragt und für März bis Juni 2007 auch über 8000 Euro erhalten zu haben. Allerdings – so die Anklage – habe der gelernte Diplom-Ingenieurökonom die daraufhin eingestellte Sozialarbeiterin Mareike M. (31, Name geändert) mit „anderen als den förderungswürdigen Tätigkeiten“ beauftragt. Michael B. verwahrte sich während der gestrigen Verhandlung gegen den Betrugsvorwurf. Nachdem die Belastungszeugin Mareike M. während ihrer Vernehmung zum Teil widersprüchliche Aussagen machte, stellte Amtsrichter Oliver Kramm das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten „aus prozessökonomischen Gründen“ vorläufig ein. Allerdings muss Michael B.1500 Euro Geldbuße an die Landeskasse zahlen. Ist dies geschehen, wird die Akte „ohne Strafmakel“ endgültig zugeklappt. Die vermeintlich zu Unrecht erhaltenen Gelder hat der Angeklagte – er ist nach wie vor als Geschäftsführer des Vereins tätig – dem Justizministerium bereits zurückerstattet.

Der Rückenwind e. V. fördert laut Satzung „mildtätige Zwecke durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen“. Er betreibt in Potsdam u. a. zwei Möbelbörsen und bietet Projekte für Straffällige an. Dreh- und Angelpunkt einer solchen Arbeit sei eine sozialpädagogische Fachkraft, die der Verein jedoch nicht selbst finanzieren könne, so Michael B. zu Verhandlungsbeginn. Deshalb sei die Förderung beantragt, die Stelle nach deren Bewilligung mit der vermeintlich besten Bewerberin besetzt worden. Aber die kam mit der „akzeptierenden Suchtarbeit“ von Rückenwind nicht klar und warf das Handtuch. „ Mareike M. war so ziemlich die einzige, die schnell einspringen konnte“, berichtete Michael B. Obwohl die Sozialarbeiterin ihre Tätigkeit offiziell erst im April 2007 begann, sei sie bereits für März bezahlt worden. Schließlich habe sie außergewöhnliches Engagement zugesagt. Doch davon sei laut Rückenwind-Chef nicht viel zu spüren gewesen. „Frau M. hat die fachlichen Zielstellungen nicht erfüllt“, stellte Michael B. klar. Nach nur drei Monaten Tätigkeit – inklusive Urlaub sowie Ausfallzeiten wegen ihres Kleinkindes – habe die Sozialarbeiterin zum 30. Juni 2007 um Auflösung des Arbeitsverhältnisses gebeten.

„Ich habe mich wochenlang durch Aktenberge kämpfen müssen. Was ich eigentlich machen sollte, wusste ich gar nicht. Dass die Stelle durch das Ministerium für Justiz gefördert wird, habe ich erst später erfahren“, berichtete Mareike M. im Zeugenstand. Mit dieser Behauptung stieß sie allerdings auf das Unverständnis des Vorsitzenden. „Haben Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht gelesen?“, fragte er. „Da steht klipp und klar, dass die Stelle zum Teil öffentlich gefördert wird und Ihr Aufgabengebiet u. a. die Arbeit mit Häftlingen, Haftentlassenen und kriminell Gefährdeten ist.“ „Ich sollte doch gar nicht in diesem Bereich arbeiten“, konterte die Zeugin. „Aber ich sollte später einen Bericht unterschreiben, der Tätigkeiten auswies, die ich nie ausgeführt habe.“ Deshalb habe sie vermutet, dass Fördergelder zu Unrecht geflossen seien. Hoga

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