Von Henri Kramer: Abmahnung für Klinikum
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs droht mit Klage gegen kommunales Krankenhaus
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Neuer Ärger für Steffen Grebner, den Geschäftsführer des kommunalen Klinikums „Ernst von Bergmann“: Sein Krankenhaus hat eine Abmahnung erhalten. Das den PNN vorliegende Schreiben kommt von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., einer unabhängig arbeitenden Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft, die den fairen Wettbewerb sichern will. Eine Anwältin der Wettbewerbszentrale (WBZ) mit Sitz in Bad Homburg wirft dem Klinikum vor, mit einem Schreiben an seine Angestellten vom Mai gegen gesetzliche Wettbewerbsregeln zu verstoßen. Innerhalb einer Frist bis zum Montag solle das Klinikum nun erklären, solche Aktionen künftig zu unterlassen – ansonsten droht die WBZ mit einer Klage vor Gericht.
Konkret geht es den Wettbewerbsschützern um ein von Grebner und dem Chef der Krankenkasse AOK Berlin-Brandenburg, Frank Michalak, gemeinsam unterzeichnetes Schreiben an alle rund 2000 Beschäftigten des Klinikums. Darin wird allen Angestellten ein Wechsel in die AOK angeboten. Schon lange sei die AOK als „verlässlicher“ Partner des Klinikums bekannt, heißt es in dem Schreiben. Für den Wechsel wird den Neukunden eine „professionelle Zahnreinigung“ bei den Zahnärzten in der Poliklinik des Klinikums versprochen, zudem sollen alle Formalitäten übernommen werden. „Nutzen Sie diese Chance, nehmen Sie die angebotene Beratungsmöglichkeit wahr und leisten Sie einen Beitrag zu einer noch erfolgreicheren Partnerschaft“, heißt es zum Abschluss.
Die Wettbewerbszentrale, die nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr rund 15 000 Beschwerden und Anfragen zu unrechtmäßigen Geschäftspraktiken bearbeitet hat, kritisiert das Schreiben des Klinikums. Damit werde auf die Krankenkassenwahl der Angestellten „unangemessen“ Einfluss ausgeübt und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. So werde gemeinsam mit der Krankenkasse geworben, selbst das AOK- Logo tauche gleichrangig neben dem des Klinikums auf, so die WBZ. Moniert wird von der WBZ auch, dass mit einem Wechsel zur AOK ein Beitrag zu einer „noch erfolgreicheren Partnerschaft“ geleistet werden soll – der WBZ nach müsse ein Mitarbeiter daraus den Eindruck gewinnen, „dass er damit quasi zum Erhalt seines Arbeitsplatzes beiträgt, denn eine sichere Partnerschaft mit einer bestimmten Krankenkasse sichert selbstverständlich auch den Arbeitsplatz“. Dazu kämen weitere „Anlockmittel“, so die WBZ. Als Fazit kommen die Wettbewerbsschützer zu dem Schluss, dass mit der Aktion auf die Mitarbeiter des Klinikums ein „erheblicher Druck ausgeübt“ werde zur AOK zu wechseln – obwohl die Wahl der Krankenkasse den Versicherten freigestellt sei. WBZ-Anwältin Christiane Köber sagte den PNN, ihr Verein sei nach „Beschwerden“ auf die Aktion aufmerksam geworden.
Unruhe im Klinikum hatte es in den vergangenen Wochen bereits nach Plänen für einen Umzug der Psychiatrie und wegen streikender Service-Mitarbeiter gegeben. Gestern sagte Klinikumssprecherin Damaris Hunsmann den PNN, man befinde sich mit der WBZ „in Gesprächen, um den Sachverhalt zu klären“. WBZ-Anwältin Köber erklärte, das Klinikum habe wegen des Urlaubs von Geschäftsführer Grebner um Fristverlängerung für eine Antwort bis zum 26. August gebeten. Für die AOK erklärte Sprecher Matthias Gabriel, man werde die Hinweise der Wettbewerbszentrale „selbstverständlich beachten“, aber ebenso künftig weiter um neue Mitglieder werben – auch in anderen Unternehmen.
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