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Die Aktivisten übergaben im Juni die Unterschriften am Rathaus. 

© Andreas Klaer

Aktivisten kritisieren Rathauschef: Bürgerbegehren für Potsdamer Mietendeckel vor Aus

Die Organisatoren prüfen eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Kommunalaufsicht erläutert Mängel des Bürgerbegehrens.

Die Organisatoren des vor dem Scheitern stehenden Bürgerbegehrens für einen Mietendeckel bei der Pro Potsdam attackieren Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD). Dieser versuche in einem schwebenden Verwaltungsverfahren den Anschein zu erwecken, die Kommunalaufsicht habe das Bürgerbegehren bereits abgelehnt, wiewohl noch die Anhörungsphase laufe. Dabei weigere sich das Rathaus, für das Verfahren erhebliche Unterlagen zukommen zu lassen. Deshalb prüfen „wir derzeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde“, so die Organisatoren, die vor allem aus dem Umfeld der Fraktion Die Andere und des Netzwerks „Stadt für alle“ sind.

Das Rathaus wies die Kritik zurück. Schubert habe über eine offizielle Nachricht der Kommunalaufsicht informiert - und das nun laufende Anhörungsverfahren, so ein Sprecher. Den PNN liegt inzwischen auch eine Einschätzung der Behörde vor, die im Innenministerium des Landes angesiedelt ist. Die Fragestellung und auch die Begründung seien „nicht hinreichend bestimmt“, so die Analyse.

In dem Bürgerbegehren heißt es, es müssten „alle Mieterhöhungen“ im städtischen Wohnungsbestand unterbunden werden. Dabei bleibe unklar, ob sowohl Mieterhöhungen zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete als auch Erhöhungen nach Modernisierung gemeint sind - das werde auch in der Begründung nicht klar ausgeführt, kritisiert werden Widersprüche zur Fragestellung.

Behörde: Ungenau formuliert

Auch die Verwendung des Begriffs Kaltmiete rügt die Behörde - es sei nicht ausreichend klar, ob hier die Netto- oder Bruttokaltmiete gemeint sei. „Angesichts der hier vorliegenden mehrdeutigen, unpräzisen und zu Missverständnissen Anlass bietenden Formulierungen ist eine hinreichende Bestimmtheit der Fragestellung zu verneinen“, so die Kommunalaufsicht.  Ebenso könnte das Begehren laut der Behörde unzulässig sein, weil sich die Forderungen des Bürgerbegehrens auf „Tarife eines kommunalen Versorgungsbetriebes“ beziehen.

Für das Bürgerbegehren hatten die Organisatoren knapp ein Jahr lang rund 17 000 Unterschriften gesammelt. Sie wollten damit erzwingen, dass die Pro Potsdam Mieten innerhalb von fünf Jahren nur um ein Prozent erhöhen darf. Kritiker hatten moniert, dem städtischen Unternehmen würden damit hohe finanzielle Verluste entstehen, was Investitionen in Klimaschutz oder Sozialwohnungen erschwere.

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